Beinschab: Debatte über Kronzeugenstatus

Der Kronzeugenstatus für die Meinungsforscherin Sabine Beinschab in der ÖVP-Inseratenaffäre sorgt für Diskussionen. Gestern ist publik geworden, dass Beinschab den Status erhält. In 13 Seiten hat die WKStA die Entscheidung begründet. Experten sehen diese durchaus als gerechtfertigt an – es gibt aber auch Gegenstimmen.

Laut Strafprozessordnung kann ein mutmaßlicher Täter die Anwendung der Regelung verlangen, wenn er freiwillig an die Behörden herantritt, ein reumütiges Geständnis über seinen Tatbeitrag ablegt und sein Wissen über neue Tatsachen „oder Beweismittel offenbart, deren Kenntnis wesentlich dazu beiträgt, die umfassende Aufklärung (…) über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus zu fördern (…)“. Außerdem hätte die Person noch nicht als Beschuldigte vernommen werden dürfen, und dürften noch keine Zwangsmaßnahmen gegen sie ausgeübt worden sein.

Ainedter: „Merkwürdig oder überraschend“

Für den Präsidenten der Strafverteidigervereinigung, Manfred Ainedter, dessen Kanzlei mit dem ehemaligen Sprecher von Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz, Gerald Fleischmann, eine von den Ermittlungen umfasste Person vertritt, ist die Gewährung des Kronzeugenstatus „gelinde gesagt merkwürdig oder überraschend“. Beinschab sei ja aufgrund dieser Vorwürfe in Haft genommen worden, so Ainedter im Ö1-„Morgenjournal“. Dass sie darüber hinaus etwas ausgesagt habe, rechtfertige den Kronzeugenstatus nach bisheriger Übung nicht.

Strafrechtsprofessor Robert Kert (Wirtschaftsuniversität, WU), der auch einen Kommentar zur Kronzeugenregelung verfasst hat, sieht zwar die Freiwilligkeit durch die Festnahme eingeschränkt. Trotzdem dürfte die Vorgangsweise der WKStA gedeckt sein.

Für den Anwalt Johannes Zink, der mehrfach Kronzeugen vertreten hat, ist die Entscheidung eine „Klarstellung“: „Wenn jemand bereits in einem Ermittlungsverfahren beschuldigt ist wegen dem Faktum A, kann er dennoch noch durch Nennung der neuen Fakten B und C den Status des Kronzeugen oder der Kronzeugin erreichen.“