Asyl: Erstaufnahmegespräche nicht mehr nur an Grenze

Mit einem neuen Erlass soll die Polizei an der ungarischen Grenze entlastet werden. Erstaufnahmegespräche nach Flüchtlingsaufgriffen sollen künftig nicht nur an der Grenze durchgeführt werden, sondern auch in anderen Bundesländern, bestätigte man im Innenministerium einen Bericht der „Presse“ (Freitag-Ausgabe).

Signifikante Verkürzung erhofft

Mit dem seit gestern in Kraft befindlichen Erlass sollen die polizeilichen Schritte auf rund 20 Minuten verkürzt werden. Derzeit dauern die binnen 48 Stunden durchzuführenden Schritte bei einer Erstaufnahme laut Innenministerium je nach Verfügbarkeit eines Dolmetschers 1,5 bis zehn Stunden.

In Zukunft sollen wie bisher die Identität festgestellt, Fingerabdrücke genommen und ein Datenbankabgleich durchgeführt werden. Anschließend erhält ein Teil der Geflüchteten aber ein Zugsticket sowie die Adresse einer Landespolizeidirektion, wo das Erstaufnahmegespräch erfolgen soll. So sollen die Lasten besser verteilt werden. Erst nach diesem startet das Asylverfahren, dann ist das Bundesamt für Asyl und Fremdenwesen (BFA) zuständig.

Gespräche könnten ganz wegfallen

Mit der neuen Vorgehensweise weiß die Polizei durch die erkennungsdienstliche Behandlung nach wie vor, welche Personen nach Österreich gekommen sind. Als Nebeneffekt könnten viele Erstaufnahmegespräche auch ganz wegfallen: Jene Personen, die gar nicht in Österreich um Asyl ansuchen wollen, sondern etwa ohnehin in andere Staaten weiterreisen, könnten auf das Gespräch und ein mögliches Asylverfahren in Österreich verzichten.

Polizeigewerkschafter: Sorge wegen rechtlicher Aspekte

Der sozialdemokratische Polizeigewerkschafter Hermann Greilinger sagte gegenüber dem Ö1-Mittagsjournal, dass schon Kritik von Grenzpolizisten in den Bundesländern komme: „Es sind die rechtlichen Aspekte, die den Kolleginnen und Kollegen aufstoßen. Niemand kann dafür Sorge tragen, ob diese Asylwerber sich auch dort melden oder nicht melden. Das ist eines der Probleme.“

Laut dem Europarechtler Walter Obwexer, der das Innenministerium berät, sei der Erlass aus rechtlicher Sicht „in Ordnung“. Denn die Bestimmung, derzufolge Asylantragsteller für bis zu 48 Stunden festgehalten werden können, ist eine bloße Kann-Bestimmung. Obwexer erwartet keinen großen Effekt durch den Erlass.

Pragmatisch sieht den Erlass Diakonie-Asylexperte Christoph Riedl. Man habe sich durch die strengen Kontrollen an den Grenzen ein Problem geschaffen, dass man nun wieder loswerden wolle. Er verweist darauf, dass Jene mit einem Plan zur Weiterreise diesen ohnehin umsetzen würden.

Die FPÖ hält den Erlass für einen „neuerlichen Offenbarungseid des ÖVP-Totalversagens“. Es sei „einfach absurd“, die Aufgegriffenen für das weitere Verfahren auf Steuerzahlerkosten mit einem Zugsticket auszustatten, so Parteiobmann Herbert Kickl und Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer in einer Aussendung.