Britischer Bub darf nicht in Hospiz verlegt werden

Nach erfolglosem Kampf für die weitere Beatmung eines als hirntot eingestuften Zwölfjährigen in Großbritannien sind dessen Eltern auch in dem Versuch gescheitert, ihren Sohn in ein Sterbehospiz verlegen zu lassen. Ein Berufungsgericht in London wies gestern Abend eine Beschwerde der Eltern gegen die Entscheidung einer Richterin ab, die die Verlegung des zwölfjährigen Archie abgelehnt hatte. Nach Angaben einer christlichen Organisation sollen die lebenserhaltenden Maßnahmen nun heute eingestellt werden.

Unterstützt von der Organisation hatten Hollie Dance und Paul Battersbee in einem wochenlangen Rechtsstreit alle juristischen Mittel ausgeschöpft, um ihren Sohn Archie gegen den Rat der Ärzte am Leben zu halten. Zuletzt hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einen Eilantrag der Eltern abgelehnt.

Gestern lehnte eine Richterin einen Antrag der Eltern ab, Archie in ein Hospiz zu verlegen. Die Richterin am Londoner High Court urteilte, es sei im „besten Interesse“ des Jungen, wenn er zur Beendigung der lebenserhaltenden Maßnahmen im Royal London Hospital bleibe, da sein Zustand für eine Verlegung zu instabil sei. „Alle unsere Wünsche als Familie wurden von den Behörden abgewiesen“, sagte die Mutter nach dem Urteil.

Archie war am 7. April bewusstlos gefunden worden, seitdem hat er das Bewusstsein nicht wiedererlangt. Nach Angaben seiner Mutter hatte er offenbar an einem in Onlinenetzwerken ausgetragenen Wettstreit teilgenommen, der darin besteht, sich möglichst lange die Luft abzuschnüren.