OGH zu Commerzialbank: Keine Haftung für Vermögensschäden

Der Oberste Gerichtshof hat im Fall der burgenländischen Commerzialbank Mattersburg eine richtungsweisende Entscheidung getroffen. Die Republik haftet nicht für Vermögensschäden von geschädigten Bankkunden aufgrund einer fehlerhaften Bankaufsicht.

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