Prozess gegen OStA-Leiter Fuchs in Innsbruck fortgesetzt

Der Prozess gegen den Wiener OStA-Leiter Johann Fuchs ist heute am Innsbrucker Landesgericht fortgesetzt worden. Als einziger Zeuge geladen ist der suspendierte Sektionsleiter Christian Pilnacek, die Verhandlung wurde für nur eineinhalb Stunden anberaumt. Fuchs muss sich wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und Falschaussage vor dem „Ibiza“-Untersuchungsausschuss verantworten. Er bekannte sich nicht schuldig, ein Urteil wird erwartet.

Fuchs soll im Dezember 2020 Aktenteile über eine Anzeige gegen eine „Presse“-Redakteurin an Pilnacek weitergegeben haben. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte nämlich eine Anzeige gegen die Journalistin aufgrund eines von ihr verfassten kritischen Artikels zur Behörde vorbereitet. Fuchs bestritt die Weitergabe. Aber selbst wenn er es getan hätte, „hätte ich auch kein Problem hier zu sagen, dass ich ihm die Dokumente geschickt habe, weil ich der Meinung bin, dass ich das dürfen hätte“, hielt er beim ersten Verhandlungstermin Anfang Juli fest.

Im „Ibiza“-Untersuchungsausschuss im März 2021 hatte er vor den Abgeordneten des Parlaments ausgesagt, sich nicht erinnern zu können, Aktenteile an Pilnacek weitergegeben zu haben. Das sei eine „Einschätzung meiner Erinnerung“, gab der Jurist vor Gericht zu Protokoll. Er könne darin keine strafbare Handlung erkennen.

Fuchs über Datenlöschung: Bin technikaffiner Mensch

Nach dem U-Ausschuss wurde Fuchs das Handy abgenommen, wobei sich herausgestellt hatte, dass er sich teils um 4.00 Uhr früh über Datenlöschung informiert hatte. Fuchs erklärte das damit, dass er ein „technikaffiner Mensch“ sei und ihn das Thema Wiederherstellung besonders interessiert habe – vor allem aufgrund der veröffentlichten Chatprotokolle rund um Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid.

Die Anzeige gegen die Redakteurin wurde schließlich mangels Anfangsverdachts nicht weiter verfolgt. Im Falle einer Verurteilung drohen Fuchs bis zu drei Jahre Haft. Pilnacek wurde in derselben Causa bereits in Wien freigesprochen. Er war bereits zum ersten Verhandlungstermin als Zeuge geladen, ließ sich damals aber laut Richterin „berechtigt entschuldigen“.