Schuldspruch für OStA-Leiter Fuchs

Der Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft, Johann Fuchs, ist gestern am Innsbrucker Landesgericht zu einer Geldstrafe von 72.000 Euro verurteilt worden. Er musste sich wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und Falschaussage vor dem „Ibiza“-U-Ausschuss verantworten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Fuchs legte Berufung ein.

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