EX-Chef Perner verteidigt Arbeit der COFAG

Der Rohbericht des Rechnungshofs (RH) über Entstehen und Wirken der Covid-19 Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) hat für viel Aufsehen gesorgt. Die Prüfer hatten die COFAG wegen ihrer Zusammensetzung, ihres Zustandekommens, hoher Beraterkosten und möglicher Überförderungen stark kritisiert. Auch die Opposition teilt die Kritik. Die COFAG hatte im Auftrag des Bundes in der Pandemie rund 17 Milliarden Euro an Unternehmen verteilt oder gewährt.

Nun weist der ehemalige Geschäftsführer der COFAG, Bernhard Perner, im Ö1-Morgenjournal Vorwürfe zurück. Der Rohbericht sei ernst zu nehmen, aber dennoch ein vorläufiges Dokument, so Perner. Die Agentur sei in einer außergewöhnlichen Situation entstanden: „In diesen Krisentagen, wo es darum ging, wer übernimmt hier Verantwortung, war nicht ein extremer Andrang zu beobachten aus meiner Sicht. Ich habe mich dazu bereit erklärt. Ich stehe auch zu dieser Verantwortung. Ich habe mich der Sache gegenüber verpflichtet gefühlt. Und was wir gemacht haben, hat auch funktioniert“, so Perner zu Ö1.

Perner: Beraterkosten für Antragsprüfungen

Die COFAG war im März 2020 innerhalb weniger Tage entworfen und gleich im Nationalrat beschlossen worden – und zwar ohne Dokumentation oder Abwägung von Alternativen, wie die Prüfer monierten. Perner rechtfertigt das mit der Dringlichkeit der Situation. „Ich kann durchaus nachvollziehen, dass hier sicher eine schlechte Dokumentationslage vorlag. Das hat aber einfach auch zu tun mit der Krisensituation, dass hier einfach rasch Optionen abgewogen wurden und auch rasch Entscheidungen getroffen wurden. Dass aber keine Optionen auf dem Tisch lagen und keine Abwägung geschehen wäre, ist aus meiner Sicht so nicht nachvollziehbar“, so Perner.

Auch dass die COFAG rund 21 Millionen Euro allein für Beratungskosten aufwendete, verteidigt Perner. „Diese Kosten sind vor allem auch Prüfaufwendungen. Also wir haben auf qualifizierte Ressourcen, vor allem aus dem Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterumfeld zugegriffen, weil auch in der Krisensituation die Verfügbarkeit von diesen qualifizierten Prüfern einfach nicht anders gegeben war. Und das ist etwas, wo man natürlich in Qualität investiert.“

Perner sieht enge Kooperation mit Beamten

Die Rechnungshof-Prüfer hatten zudem kritisiert, dass das Kabinett des damaligen Finanzministers Gernot Blümel (ÖVP) Entscheidungen rund um die COFAG ohne Einbindung der vorhandenen Fachabteilungen im Ressort gefällt habe. Perner kann auch die Kritik nicht nachvollziehen: Ohne Rechtsexperten im Ministerium, ohne Finanzverwaltung und ohne Anträge via FinanzOnline hätte die COFAG nicht funktioniert.

„Ein Projekt wie die COFAG kann man nur angehen, wenn man sehr eng und sehr gut abgestimmt auch mit der Finanzverwaltung vorgeht. Erst die Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung hat uns überhaupt in die Lage versetzt, hier die Ergebnisse zu liefern. Und die Finanzverwaltung hat einen eminent wichtigen Beitrag zum Erfolg auch des Gesamtprojekts liefern können." Man habe in zwei Jahren 1,3 Millionen Anträge bearbeitet, da sei es pro Monat um mehr Förderungen gegangen als bei allen anderen Förderinstitutionen in einem Jahr zusammen. "Das erfordert wirklich das nahtlose und reibungslose Funktionieren und Zusammenarbeiten aller beteiligten Institutionen. Und dieses hat auch hervorragend funktioniert. Ansonsten wäre das gar nicht möglich gewesen.“

Und anders als in anderen Staaten seien bei der COFAG auch keine Förderskandale bekannt: „In Österreich haben wir enorm schnelle Bearbeitungszeiten im Verhältnis zu anderen europäischen Förderinstitutionen, kaum Betrugsfälle und eine sehr, sehr hohe Qualität der Anträge. Da, glaube ich, hat uns der Rechnungshof durchaus auch ein gutes Zeugnis ausgestellt, weil da kaum Kritikpunkte in dem Bericht drinnen sind.“

Doppelfunktionen „nicht unüblich“

Perner erhielt damals ein Gehalt als COFAG-Geschäftsführer und ein weiteres für seine Arbeit als Chef der staatlichen Abbaugesellschaft ABBAG. 280.000 Euro seien 2020 von der ABBAG gekommen, 175.000 Euro habe die COFAG dazugegeben, so der RH laut der Wochenzeitung „Falter“. Das sei geschehen, obwohl Perner laut Arbeitsvertrag mit der ABBAG Dienste bei Töchtern wie eben der COFAG ohne zusätzliches Entgelt leisten müsste.

Laut Perner prüft nun die ABBAG diesen Umstand, an eine Verpflichtung zur Rückerstattung glaubt er aber nicht. „Ich habe bereits erklärt, dass ich mich an das Ergebnis dieser Überprüfung selbstverständlich halten werde, auch wenn da rauskommt, was ich nicht glaube, dass eine Rückzahlung erforderlich ist.“ Eine solche Doppelfunktion sei „nicht unüblich, in der öffentlichen Verwaltung genauso wie in der Privatwirtschaft“, so Perner.

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