Sonderrechte entzogen: Schröder klagt Deutschen Bundestag

Der frühere deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) klagt den Bundestag auf Wiederherstellung seiner im Mai entzogenen Sonderrechte. Schröder verlangt, dass ihm wieder ein Altkanzlerbüro mit Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird, wie sein Hannoveraner Rechtsanwalt Michael Nagel der Deutschen Presse-Agentur am Freitag mitteilte. Er hat in Schröders Auftrag eine entsprechende Klage beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht.

Der sozialdemokratische Altkanzler steht wegen seines Engagements für russische Energiefirmen und seine Nähe zum russischen Präsidenten Wladimir Putin stark in der Kritik. Der Haushaltsausschuss hatte die partielle Streichung von Schröders Privilegien aber ausdrücklich nicht mit dessen Arbeit für die Energiefirmen oder seiner Haltung zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine begründet.

Jährlich 400.000 Euro Personalkosten

Vielmehr solle die „Ausstattung ehemaliger Kanzler nach den fortwirkenden Verpflichtungen aus dem Amt erfolgen“, heißt es in der Regelung. Offenbar konnten die Parlamentarier diese bei Schröder nicht erkennen. Für Personalausgaben in Schröders Büro waren im vergangenen Jahr mehr als 400.000 Euro aus der Staatskasse geflossen. Sein Ruhegehalt in Höhe von 8.300 Euro erhält Schröder auch nach dem Beschluss ebenso weiter wie den Personenschutz.

Der deutsche Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die Entscheidung im Mai als „folgerichtig“ begrüßt. Im Umfeld des Beschlusses hatte sich das Europäische Parlament mit großer Mehrheit für Sanktionen gegen Schröder ausgesprochen. Erst am Montag hatte die Schiedskommission der SPD in Schröders Heimatstadt Hannover einen Parteiausschluss des Altkanzlers abgelehnt.