Erneut Einsprüche gegen Vergabe der Schul-PCR-Tests

Gegen die Vergabeentscheidung der PCR-Schultests für das kommende Schuljahr hat es erneut Einsprüche gegeben. Deshalb würden die Verfahren noch laufen, so Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) in der „Wiener Zeitung“ (Freitag-Ausgabe). Ob die Tests überhaupt zum Einsatz kommen, ist aber nach wir vor nicht klar – das hängt von den für 29. August angekündigten Schulregeln für den Herbst ab.

Die Abwicklung der PCR-Tests wurden von der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) im Mai ausgeschrieben – und zwar mit der Einschränkung, dass es noch unklar ist, ob bzw. in welchem Umfang diese zum Einsatz kommen. Laut den Plänen des Bildungsministeriums soll das Ende des Monats feststehen.

Polaschek: Kann immer sein

Eine Vergabe sei „zu einem gewissen Grad eine Ermessensentscheidung“, so Polaschek zu den Einsprüchen. „Es kann immer sein, dass das Bundesverwaltungsgericht dann zu einer anderen Entscheidung kommt. Das ist bei Beschaffungsvorgängen nicht ungewöhnlich.“

Im vergangenen Schuljahr hatte das Gericht zwar die Basisrahmenvereinbarung nicht beanstandet. Allerdings wurden bei Abrufen zweimal Verstöße gegen die Vergaberichtlinien festgestellt und Geldbußen von insgesamt 850.000 Euro verhängt.

Ausgeschrieben wurde in fünf Regionen: Niederösterreich/Burgenland, Oberösterreich/Salzburg, Steiermark/Kärnten, Tirol/Vorarlberg sowie Wien. Sollten die Schulregeln PCR-Tests vorsehen und diese nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, sollen laut Polaschek Antigen-Tests zum Einsatz kommen.