Cum-Ex-Affäre: Kein neuer Verdacht gegen Scholz

In der Cum-Ex-Affäre hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg eine Beschwerde gegen die Nichteinleitung von Ermittlungen gegen den amtierenden Bürgermeister der deutschen Großstadt, Peter Tschentscher, und seinen Vorgänger, den deutschen Kanzler Olaf Scholz (beide SPD), abgewiesen.

Das bestätigte eine Behördensprecherin der Nachrichtenagentur dpa, nachdem der „Tagesspiegel“ das berichtet hatte. Ein entsprechender Bescheid sei am 10. August ergangen.

Die Generalstaatsanwaltschaft habe die von Rechtsanwalt Gerhard Strate im Februar gestellte Strafanzeige wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung gegen Scholz, seinen damaligen Finanzsenator Tschentscher und weitere Beteiligte als unbegründet zurückgewiesen, schreibt die Zeitung (Dienstag-Ausgabe). Sie habe damit die Sichtweise der Staatsanwaltschaft Hamburg bestätigt.

Die Sprecherin erläuterte, die Staatsanwaltschaft habe im März erneut davon abgesehen, Ermittlungen gegen Scholz und Tschentscher aufzunehmen, weil sie weiterhin einen strafprozessualen Anfangsverdacht verneint habe. Aus der Strafanzeige hätten sich keine Erkenntnisse ergeben, die Anlass geboten hätten, von der früheren Entscheidung gegen die Aufnahme von Ermittlungen abzuweichen.