Sujebild mit Stromstecker und Geldscheinen
APA/Helmut Fohringer
Teuerung

Entlastungszahlungen und ihre Empfänger

Bisher drei Entlastungspakete des Bundes sollen helfen, die Teuerung und im Speziellen die hohen Energiepreise in den kommenden Monaten abzufedern. Weitere Maßnahmen wurden noch für den Herbst in Aussicht gestellt. Dazu kommen noch Unterstützungsleistungen der Bundesländer. Manche Gelder werden automatisch ausbezahlt, andere müssen beantragt werden. Im Folgenden ein Überblick.

Ein großer Brocken im Umgang mit den gestiegenen Energiepreisen ist derzeit noch eine Ankündigung: Bis Anfang September will die Regierung ihren Vorschlag für eine Preisbremse beim Strom vorlegen. Nach derzeitigem Stand soll es dann für jeden Haushalt ein bestimmtes Stromkontingent zu einem gedeckelten Preis geben.

Die genauen Details sind noch in Ausarbeitung. Aus Regierungskreisen wird aber der Wunsch genannt, dass die Abrechnung automatisch über die Abrechnung der Energieversorger laufen solle. Wenn das auch den Nachteil hätte, dass man wohl auf eine Pauschallösung ohne soziale Staffelung setzen müsste. Alles andere wäre aufgrund der mangelhaften Datenlage aber kaum umsetzbar, heißt es.

Gutscheinlösung mit Schwierigkeiten

Was ganz offensichtlich verhindert werden soll: erneut auf ein System mit Gutscheinen zu setzen, die extra eingereicht werden müssen. Diesen Weg war die Regierung im Frühjahr mit dem Energiekostenausgleich gegangen. Per Gutschein soll damit jeder Haushalt 150 Euro von der Stromrechnung zurückbekommen – vorausgesetzt, das Haushaltseinkommen übersteigt bei Einpersonenhaushalten nicht 55.000 Euro und 110.000 Euro bei Mehrpersonenhaushalten.

Insgesamt vier Millionen Gutscheine verschickte die Regierung. Bis Mitte August wurde rund die Hälfte davon eingelöst. Inzwischen verlängerte die Regierung die Fristen. Falls der Gutschein verloren wurde oder auf dem Postweg verloren ging, kann nun bis Ende Oktober statt August ein neuer angefordert werden. Auch länger eingelöst werden können die Gutscheine – bis Ende des Jahres haben die Menschen nun dafür Zeit. Wer allerdings nicht als Stromkunde registriert ist, fällt um die Leistung um. Das kann etwa Bewohnerinnen und Bewohner von Seniorenresidenzen betreffen, oder Mieterinnen und Mieter, bei denen der Stromvertrag auf den Vermieter läuft.

Automatisch aufs Konto

Ganz ohne Antrag soll in den kommenden Monaten nun aber eine Reihe an Unterstützungsleistungen bei den Menschen in Österreich landen. Eine davon schaffte es bereits in diesem Monat auf die Konten. Familien mit Kindern bekamen im August zusätzlich zur Familienbeihilfe eine einmalige Zahlung von 180 Euro pro Kind.

Ebenfalls automatisch soll im September der Teuerungsausgleich für Personen mit niedrigem Einkommen ausbezahlt werden. 300 Euro bekommen Menschen, die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, eine Ausgleichszulage, Sozialhilfe, Umschulungsgeld oder Stipendien beziehen. Die Zahlung soll automatisch mit der jeweiligen Leistung, also zum Beispiel dem Arbeitslosengeld, erfolgen.

Einkaufswagen
ORF.at/Zita Klimek
Die von den Energiepreisen getriebene Inflation lässt die Lebenserhaltungskosten steigen

Quasi von selbst landet im September auch Geld auf den Konten von Pensionistinnen und Pensionisten. Sie bekommen über ihre Pensionsversicherungsträger eine abgabenfreie Einmalzahlung. Diese macht je nach Höhe der Pension bis zu 500 Euro aus. Ab einer Pension von 1.812 Euro netto gibt es allerdings keine Zahlung mehr.

Leistung per Gießkanne

Keinen Unterschied, ob man viel oder wenig verdient, Pensionist oder Mindestsicherungsbezieher ist, macht es bei der Auszahlung des Klimabonus. Jede und jeder Erwachsene mit einem Hauptwohnsitz in Österreich bekommt ab Oktober einmalig 250 Euro überwiesen. Für Kinder unter 18 Jahren im selben Haushalt gibt es noch einmal 125 Euro.

Personen, von denen die Finanzämter keine Kontonummer haben, bekommen ihr Geld übrigens in einem eingeschriebenen Brief als Sodexo-Gutschein zugesandt. Der kann bei Partnerunternehmen eingelöst oder bei der bank99 der Post in Bargeld eingetauscht werden.

Noch einmal dieselben Summen werden auf dem gleichen Weg als Teuerungsbonus ausgezahlt – wenngleich mit einem leicht konzentrierteren Gießkannenstrahl: Wer mehr als 90.000 Euro im Jahr verdient, muss den Teuerungsbonus versteuern.

Geld über die Steuererklärung

Steuern beziehungsweise Abgaben sind auch das Stichwort für eine Reihe weiterer Gelder, die noch im Herbst und Winter fließen sollen – denn ein Teil der Entlastungen soll über zusätzliche beziehungsweise gestiegene Absetzbeträge erfolgen – also Geld, das rückwirkend auf die Einkommenssteuer oder in manchen Fällen auch als Negativsteuer auf die Sozialversicherungsabgaben gutgeschrieben wird.

Für niedrige Einkommen ist für dieses Jahr ein Teuerungsabsetzbetrag von maximal 500 Euro vorgesehen. Die volle Summe erhalten Menschen mit einem Bruttoeinkommen zwischen 1.100 und 1.800 Euro, danach flacht der Betrag ab, bis er bei einem Bruttoeinkommen von rund 2.500 Euro auf null sinkt. Beantragt werden kann er im kommenden Jahr über die Arbeitnehmerveranlagung beziehungsweise die Steuererklärung. Das Gleiche gilt auch für den Kindermehrbetrag für alleinerziehende Elternteile beziehungswiese Eltern mit geringem Einkommen, der auf 500 Euro erhöht wurde.

Familie beim Wandern
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Beihilfen für Familien machen einen guten Teil der Antiteuerungsmaßnahmen aus

Aufgestockt wird ab September auch der Familienbonus Plus. Bis zu 2.000 Euro können Eltern pro Kind unter 18 Jahren von der Steuer absetzen. Für volljährige Kinder, für die noch Familienbeihilfe bezogen wird, gibt es je 600 Euro. Wer sich den Familienbonus über die Lohnverrechnung auszahlen lässt, muss dafür nichts weiter machen. Alle anderen müssen ihn ebenfalls über Arbeitnehmerveranlagung beziehungsweise Steuererklärung geltend machen. Ebenso verhält es sich mit dem Pendlerpauschale, das für die Zeit von Mai 2022 bis Juni 2023 um 50 Prozent erhöht wurde.

Automatische Inflationsanpassungen

Ab dem kommenden Jahr werden dann noch zwei weitere längerfristige Maßnahmen schlagend. So werden Sozialleistungen, die bisher nicht automatisch an die Inflation angepasst wurden, per Automatismus entsprechend steigen. Das betrifft unter anderem die Familienbeihilfe, das Krankengeld und die Studienbeihilfe. Weiterhin nicht angepasst werden aber Arbeitslosengeld und Notstandshilfe.

Zugleich hat die Regierung eine weitgehende Abschaffung der kalten Progression angekündigt. So sollen die Steuerstufen automatisch um zwei Drittel des Werts der Vorjahresinflation angehoben werden. Das restliche Drittel der Mehreinnahmen, die der Staat inflationsbedingt über die Einkommenssteuer lukriert, soll ebenfalls ausgeschüttet werden – allerdings vom Gesetzgeber gesteuert.

Alles zusammengenommen spricht die Bundesregierung von insgesamt 28 Milliarden Euro, die über die bisherigen kurz- und längerfristigen Maßnahmen bis 2026 ausgeschüttet werden sollen. Darunter fallen auch noch Maßnahmen wie beispielsweise die Senkung der Lohnnebenkosten, ein Energiezuschuss für energieintensive Unternehmen und ein Versorgungsbonus für landwirtschaftliche Betriebe, den die Agrarmarkt Austria abwickeln soll.

Fragen zu Treffsicherheit

Ob die Antiteuerungsmaßnahmen gerade für einkommensschwache Haushalte ausreichen, wird derweilen weiter diskutiert. Erst am Mittwoch hieß es vom gewerkschaftsnahen Momentum Institut, dass bei vielen Haushalten mit wenig Einkommen die von der Bundesregierung geschnürten Teuerungspakete nicht ausreichten.

Gastherme
ORF.at/Patrick Bauer
Wer in einem schlecht gedämmten Haus wohnt, ist überdurchschnittlich stark von steigenden Energiepreisen betroffen

Zwar würden die Leistungen im Durchschnitt die Mehrkosten bis zum Ende des Jahres ausgleichen. Doch wer etwa in einer sehr schlecht gedämmten Wohnung wohne, müsse überdurchschnittlich viel Geld fürs Heizen ausgeben. Solche Schieflagen hätten zur Folge, dass die Hilfsgelder die Mehrkosten für manche unter den ärmsten Haushalten nicht deckten, so das Momentum Institut.

Die wirtschaftsnahe Denkfabrik Agenda Austria warf wiederum ein, dass laut eigenen Berechnungen für die einkommensschwächsten 15 Prozent die Entlastung derzeit den Anstieg der Konsumausgaben durch die Inflation übersteige. Überdies sprach sich der Thinktank gegen weitere Förderungen nach dem Gießkannenprinzip aus.

Bundesländer mit eigenen Paketen

Österreich wäre freilich nicht Österreich, wenn neben den Unterstützungsleistungen des Bundes nicht auch noch die Länder spezifische Maßnahmen setzten. Niederösterreich kündigte für den Herbst einen erhöhten Heizkostenzuschuss sowie Änderungen bei der Pendlerhilfe und der Wohnbeihilfe an. Außerdem zahlt das Bundesland ein eigenes Schulstartgeld in der Höhe von 100 Euro aus – mehr dazu in noe.ORF.at.

Kärnten stellt mit dem „Kärnten-Bonus“ eine einmalige Unterstützungsleistung von 200 Euro für einkommensschwache Haushalte zu Verfügung – mehr dazu in kaernten.ORF.at. Überdies wurde der Heizungszuschuss für Geringverdiener erhöht. Die Steiermark zahlte bereits an 30.000 einkommensschwache Haushalte einen „Steiermark-Bonus“ in der Höhe von 300 Euro aus. Im Burgenland erhalten über den Antiteuerungsbonus einkommensschwache Haushalte einen Heizkostenzuschuss von 700 Euro. Zudem wurde die Wohnbeihilfe erhöht – mehr dazu in burgenland.ORF.at.

Unterstützung bei Energieausgaben

Die Stadt Wien wiederum zahlt an rund zwei Drittel aller Haushalte in der Stadt einen einmaligen Energiebonus von 200 Euro aus. Knapp 200.000 Menschen, die Mindestsicherung, Wohnbeihilfe oder Arbeitslosengeld beziehen, haben den Zuschuss bis Ende Juli bereits erhalten. Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher aus dieser Gruppe können außerdem einen Antrag auf eine Einmalzahlung von 100 Euro stellen – mehr dazu in wien.ORF.at.

Salzburg erhöhte den Heizkostenzuschuss auf 200 Euro und hob die Wohnbeihilfe an. In Vorarlberg wurde der Zuschuss auf 330 Euro erhöht. Überdies hob das Land den Familienzuschuss, der an alle Familien mit Kindern ergeht, an und kündigte für Oktober eine einmalige Doppelzahlung an.

Tirol, wo im September Landtagswahlen anstehen, beschloss erst am Montag, die Gebührenerhöhung für Kindergärten und Müll auszusetzen und die Preise für einige „Öffi“-Tickets zu senken. Bereits zuvor hatte das Land den Bezieherkreis für den Energiekostenzuschuss von 250 Euro ausgeweitet. Finanziert werden soll das Maßnahmenpaket durch die TIWAG-Sonderdividende – mehr dazu in tirol.ORF.at. Nur Oberösterreich kündigte bisher als einziges Bundesland keine landeseigenen Maßnahmen an.