Masernimpfpflicht in Deutschland nun fix

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat eine seit März 2020 geltende Masernimpfpflicht in Kindergärten und Schulen endgültig gebilligt.

Wie das Gericht in Karlsruhe heute bekanntgab, lehnte es die dagegen gerichteten Verfassungsbeschwerden von Eltern ungeimpfter Kindergartenkinder als unbegründet ab. Die Grundrechtseingriffe seien zumutbar, um besonders gefährdete Menschen vor einer Infektion zu schützen.

Bereits im Mai 2020 hatte es die Impfpflicht in einem vorgeschalteten Eilverfahren vorläufig bestätigt. Die Masernimpfpflicht war eingeführt worden, um den Schutz gegen die hochansteckende Virusinfektion zu verbessern. Für Kinder ab einem Jahr ist der Besuch von Kitas oder einer Tagesbetreuung seither nur noch mit Impf- oder Immunitätsnachweis möglich.

Die Masernimpfpflicht gilt grundsätzlich auch in Schulen. Ein Ausschluss von ungeimpften Kindern ist dort wegen der gesetzlichen Schulpflicht aber nicht möglich. Die Schule informiert die Gesundheitsämter, es drohen Bußgelder für Eltern.