Die Arbeiterkammer (AK) ist gegen zahlreiche AGB-Klauseln der BAWAG vorgegangen und hat vom Obersten Gerichtshof (OGH) recht bekommen. Die BAWAG zahle Entgelte nun auf Antrag zurück, heißt es in einer Aussendung der AK.
Mehr dazu in help.ORF.at
Die Arbeiterkammer (AK) ist gegen zahlreiche AGB-Klauseln der BAWAG vorgegangen und hat vom Obersten Gerichtshof (OGH) recht bekommen. Die BAWAG zahle Entgelte nun auf Antrag zurück, heißt es in einer Aussendung der AK.
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