BAWAG bietet Kundinnen und Kunden Entschädigung an

Die Arbeiterkammer (AK) ist gegen zahlreiche AGB-Klauseln der BAWAG vorgegangen und hat vom Obersten Gerichtshof (OGH) recht bekommen. Die BAWAG zahle Entgelte nun auf Antrag zurück, heißt es in einer Aussendung der AK.

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