Heimische STRABAG-Kernaktionäre vereinbaren neues Syndikat

Für die österreichischen Kernaktionäre der STRABAG ist der Weg frei, ihre Beteiligungen neu zu ordnen und in ein neues Syndikat einzubringen. Der Aufsichtsrat der Uniqa hat gestern dem Abschluss des neuen Syndikats der österreichischen Kernaktionäre der STRABAG zugestimmt.

Die Uniqa, die Raiffeisen Holding NÖ-Wien, die Haselsteiner Privatstiftung sowie Hans-Peter und Klemens Haselsteiner und deren Konzerngesellschaften können damit ein neues Syndikat bilden, um die bestehende kontrollierende Beteiligung an der STRABAG fortzuführen.

Sie werden als Bieter ein öffentliches Pflichtangebot zum Erwerb von sämtlichen ausstehenden Stückaktien der STRABAG zum Angebotspreis von 38,94 Euro pro STRABAG-Aktie erstatten. Der Angebotspreis entspricht dem Mindestpreis gemäß Übernahmegesetz, wobei die Strabag bis zu zehn Prozent der eigenen Aktien übernehmen kann.

Angebot richtet sich nicht an Deripaska

Wegen der Russland-Sanktionen richtet sich das Angebot jedoch nicht an den russischen Milliardär Oleg Deripaska und seine Gesellschaft MKAO Rasperia Trading. Deripaska und seine Gesellschaft halten 28,500.001 Stück STRABAG-Aktien. Deripaska ist seit etlichen Jahren STRABAG-Aktionär und war auch Teil des Syndikats. Aufgrund der Russland-Sanktionen musste der Syndikatsvertrag mit ihm gekündigt werden.

Das Angebot ist nicht mehr gültig, falls Rasperia während der Laufzeit des Angebots (einschließlich der Nachfrist) durch Aufhebung der EU-Sanktionen oder eine Freistellung durch die Sanktionsbehörde wieder über seine STRABAG-Aktien verfügen kann. In diesem Fall wird auch der Syndikatsvertrag nicht wirksam.

Wegen dieser auflösenden Bedingung mit Bedingungsfrist bis zum Ende der gesetzlichen dreimonatigen Nachfrist des Angebots soll die Abwicklung des Angebots (Settlement) auch erst binnen zehn Börsetagen nach Ende der Nachfrist des Angebots erfolgen.

Die Bieter halten rund 57,78 Prozent des Grundkapitals der STRABAG. Rasperia kann durch die Sanktionen seine Stimmrechte nicht ausüben. Gemäß § 22b Übernahmegesetz sind damit die Kernaktionäre auf 26 Prozent aller Stimmrechte beschränkt. Das Pflichtangebot wird daher auf den Erwerb von bis zu 14,44 Prozent des Grundkapitals der STRABAG gerichtet sein.