ÖVP-U-Ausschuss: VfGH berät über 70 ÖVP-Anträge

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) berät am Donnerstag über 70 Anträge der ÖVP im Zusammenhang mit dem ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss. Sie wurden alle in der zweiten Juli-Hälfte von ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger als Erstantragsteller eingebracht.

Zwei der Anträge beziehen sich auf ergänzende Beweisanforderungen von U-Ausschuss-Mitgliedern an Justizministerin Alma Zadic (Grüne). Zadic war im Jänner aufgefordert worden, Chats zwischen dem früheren Generalsekretär im Finanzministerium und Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid und – in den Verlangen näher genannten – Personen mit einem Naheverhältnis zur SPÖ oder FPÖ unverzüglich auszuwerten.

ÖVP vermisst schnelle Antwort

Zadic kam dieser Forderung unter Hinweis auf ein Konsultationsverfahren aber nicht nach. Am 21. Juni stellte der VfGH nach einem entsprechenden Antrag der ÖVP fest, dass dies zulässig war, hielt aber gleichzeitig fest, dass Zadic dem U-Ausschuss gegenüber unverzüglich ihrer bestehenden Begründungspflicht für das Nichtentsprechen nachzukommen habe.

Die ÖVP beantragt nun beim VfGH, dass es rechtswidrig ist, dass die Justizministerin den zwei ergänzenden Beweisanforderungen nicht innerhalb von zwei Wochen nachgekommen ist und dass die Justizministerin die Erhebungen unverzüglich durchzuführen und die Ergebnisse dem U-Ausschuss unverzüglich zu übermitteln hat.

Die betreffenden Chats wurde im Zuge der Ermittlungen in der „Ibiza-Affäre“ sichergestellt.

16 weitere ÖVP-Anträge

Die ÖVP brachte vor Kurzem 16 weitere Anträge beim VfGH ein, unter anderem wegen der Weigerung der vom grünen Koalitionspartner geführten Ministerien für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, Soziales sowie Klimaschutz, dem U-Ausschuss Unterlagen betreffend Vertragsvergaben oder Stellenbesetzungen vorzulegen. Diese sollen nun ebenfalls zeitnah behandelt werden, hieß es vom VfGH.

Die ÖVP-Fraktion hatte in einer Ausschusssitzung verlangt, dass die Minister und Ministerinnen dem U-Ausschuss sowohl Dokumente zur Besetzung von Leitungsfunktionen mit ehemaligen Kabinettsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern als auch Planungsdokumente der Kabinette vorlegen.

Das lehnten die Ausschussmitglieder mehrheitlich ab, da es ihrer Ansicht nach keinen sachlichen Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand gibt. Die ÖVP-Fraktion ist anderer Meinung, überdies sei die Ausschussmehrheit ihrer Verpflichtung zur Begründung ihrer ablehnenden Beschlüsse nicht ausreichend nachgekommen.