Donald Trump
Reuters/David Dee Delgado
US-Archiv

Neue Details zu Geheimdokumenten bei Trump

Nach seinem Auszug aus dem Weißen Haus hat der ehemalige US-Präsident Donald Trump dem Nationalarchiv zufolge mindestens 700 Seiten geheimer Dokumente mitgenommen. Einige davon seien den höchsten Geheimhaltungsstufen zugeordnet, wie aus einem Brief an einen Anwalt Trumps hervorgeht, den das Archiv veröffentlichte hatte. Es handelt sich um Dokumente, die in Trumps Anwesen Mar-a-Lago in Florida lagerten und im Jänner übergeben wurden.

Über das Schreiben, das auf den 10. Mai datiert ist, berichteten US-Medien am Dienstag übereinstimmend, die „New York Times“ stellte es in Netz. In dem Brief heißt es weiter, die Regierung müsse „eine Bewertung des potenziellen Schadens vornehmen, der sich aus der offensichtlichen Art und Weise ergibt, in der diese Materialien gelagert und transportiert wurden“.

Der nun veröffentlichte Austausch zwischen der Behörde und Trumps Verteidiger fand Monate vor der Durchsuchung des Anwesens des Ex-Präsidenten durch die Bundespolizei FBI vor zwei Wochen statt. Bei dieser wurden weitere, teils als streng geheim eingestufte Dokumente sichergestellt.

Die US-Regierung habe zu drei verschiedenen Zeitpunkten vertrauliche Dokumente bei Trump sichergestellt, schreibt der „Guardian“: Ein Satz wurde im Jänner vom Nationalarchiv zurückgeholt, ein Satz ging im Juni an das Justizministerium und ein weiterer Satz wurde vor zwei Wochen vom FBI bei einer Durchsuchung beschlagnahmt. Die Korrespondenz zwischen dem US-Archiv und Trumps Anwälten mache klar, warum das Justizministerium Ermittlungen gegen Trump einleitete, die auch die Razzia durch das FBI zur Folge hatte.

Razzia in Mar-a-Lago sorgte für Wirbel

Die Durchsuchung durch das FBI hatte über die Vereinigten Staaten hinaus für großes Aufsehen gesorgt. Der frühere republikanische Präsident Trump hatte argumentiert, er habe die beschlagnahmten Dokumentensätze aus seiner Regierungszeit als Präsident freigegeben.

Trumps Residenz in Palm Beach, Florida, Vogelperspektive
Reuters/Marco Bello
Die Causa rückte mit der FBI-Razzia in Trumps Anwesen in Florida ins Rampenlicht

Amtierende Präsidenten haben zwar weitreichende Befugnisse, die Geheimhaltung aufzuheben. Doch für die Freigabe von Dokumenten gibt es ein formelles Verfahren mit mehreren hochoffiziellen Schritten. Trump behauptete auch, dass es eine dauerhafte entsprechende Anweisung für alle mit nach Hause genommenen Dokumente gegeben habe.

Trump will Überprüfung durch neutrale Person

Erst am Montag hatte Trump Klage gegen die Regierung eingereicht und verlangt, einen neutralen Prüfer der zuletzt beschlagnahmten Dokumente einzusetzen und bis zu diesem Zeitpunkt alle Untersuchungen zu stoppen. Trumps Mitnahme der Dokumente könnte eine kriminelle Handlung darstellen.

Trump-Unterstützer werfen dem Justizministerium vor, es attackiere den Ex-Präsidenten aus politischen Gründen. Trump befeuert seit Wochen Spekulationen, wonach er womöglich bald eine erneute Bewerbung als Kandidat für die Präsidentenwahl 2024 bekanntgeben könnte.

Klageschrift im Detail

Trumps Verteidiger argumentieren in der Klageschrift, dass die sichergestellten Dokumente durch das Exekutivprivileg des US-Präsidenten geschützt sein könnten – und dass die Vorkehrungen der Behörden bei der Sichtung des Materials mit Blick darauf nicht ausreichten. „Lediglich ‚angemessene‘ Schutzmaßnahmen sind nicht akzeptabel, wenn es in der vorliegenden Angelegenheit nicht nur um die verfassungsmäßigen Rechte von Präsident Trump, sondern auch um die Wahrung der Vollstreckung von Privilegien geht“, heißt es in dem Dokument.

Bei dem Exekutivprivileg handelt es sich um das Vorrecht des Präsidenten, gewisse Informationen geheimzuhalten. Die „Ernennung eines Sonderbeauftragten mit einer fairen Herangehensweise“ wäre deshalb eine adäquate Entscheidung des Gerichts, hieß es weiter.

Trump-Anwälte zu Razzia: „Beispiellos und unnötig“

Trumps Anwälte mahnten, Strafverfolgung dürfe nicht für „politische Zwecke“ eingesetzt werden, die Durchsuchung von Mar-a-Lago sei „beispiellos und unnötig“ gewesen. Auch Trump selbst wetterte in einer Stellungnahme einmal mehr gegen die Durchsuchung, nannte diese „illegal“, „verfassungswidrig“ und sprach von einem „Einbruch“.

Derzeit gibt es auch juristische Auseinandersetzungen darüber, ob zumindest teilweise jene Dokumente veröffentlicht werden könnten, auf deren Grundlage der Durchsuchungsbefehl für Mar-a-Lago genehmigt wurde. Ein Richter in Florida hatte das Justizministerium angewiesen, in dieser Woche Vorschläge für Schwärzungen zu machen. Mehrere Medien hatten die Veröffentlichung der Dokumente beantragt. Das Justizministerium hatte hingegen argumentiert, das könnte künftige Ermittlungen und die Kooperation von Zeuginnen und Zeugen beeinträchtigen.

Es gilt als sehr unwahrscheinlich, dass die gesamten Dokumente öffentlich werden. Am Ende könnten weitgehende Schwärzungen dazu führen, dass sie größtenteils unlesbar werden.