Strafen im Mordfall Lübke bestätigt

Die Verurteilung des deutschen Neonazis Stephan Ernst wegen Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten und CDU-Politikers Walter Lübcke zu lebenslanger Freiheitsstrafe ist rechtskräftig.

Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte heute das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt gegen den Hauptangeklagten. Auch das Urteil gegen den Mitangeklagten Markus H. wurde bestätigt.

H. war lediglich zu einer Bewährungsstrafe wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilt worden. Mit den BGH-Urteilen ist der Mordprozess abgeschlossen.

2019 vor Haus erschossen

Lübcke war in der Nacht des 1. Juni 2019 in seinem Haus erschossen worden. Der Regierungspräsident saß gegen 23.20 Uhr auf seiner Terrasse, als sich nach den gerichtlichen Feststellungen Ernst, bewaffnet mit dem Trommelrevolver, anschlich und seinem arglosen Opfer in den Kopf schoss.

Der rechtsextremistische Täter wollte Lübcke für dessen Flüchtlingspolitik abstrafen. Dieser hatte in einer Bürgerversammlung in Lohfelden die Flüchtlingspolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel aktiv unterstützt. Auch sein Freund H. war bei der Versammlung anwesend.