Gasverordnung: SPÖ würde Energielenkungsgesetz ändern

Nach der Blockade der Gaslenkungsverordnung am Dienstag im Hauptausschuss will die SPÖ nun notfalls das Energielenkungsgesetz (EnLG) ändern. Im Mai hatten alle Parteien der EnLG-Gesetzesnovelle zugestimmt. Die SPÖ drängt darauf, dass Energieversorger mit „außergewöhnlichen Übergewinnen aus der Notsituation“ für die Umrüstung von Gas auf Kohle oder Öl keine finanzielle Entschädigung erhalten sollen.

Wenn das Umweltministerium auf seiner Rechtsauffassung beharre, dass das innerhalb der Lenkungsverordnung nicht möglich sei, wäre die SPÖ zur „Nachschärfung“ des Energielenkungsgesetzes bereit, hieß es heute von SPÖ-Energiesprecher Alois Schroll. Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne benötigen für den Beschluss eine der beiden großen Oppositionsparteien SPÖ oder FPÖ, weil eine Zweidrittelmehrheit notwendig ist.

Verordnung sieht Kostenersatz vor

In der von Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) eingebrachten Lenkungsmaßnahmenverordnung werden Energieversorger und große Industriebetriebe zur Umrüstung aufgefordert, um im Fall eines Gasmangels oder russischen Lieferstopps andere Brennstoffe wie Kohle, Öl und Biomasse einzusetzen. Dafür ist eine Entschädigung vorgesehen.

Die Verordnung betrifft unter anderem das stillgelegte Kohlekraftwerk des Verbunds in Mellach in der Steiermark, aber auch Fernwärmekraftwerke, etwa jene der Wien Energie, die von Gas auf Öl umgestellt werden sollen. Ziel ist es, Gas zu sparen, falls Russland den Gashahn ganz zudreht.

Ministerium drängt

Ein Kostenersatz für Brennstoffe sei nur in dem Ausmaß vorgesehen, in dem Öl bzw. Kohle teurer wären als Gas, hieß es zuletzt aus dem Energieministerium. Die E-Control habe neben dem Kraftwerk Mellach noch 23 andere Unternehmen eruiert, die ihre Anlagen von Gas auf andere Energiequellen umrüsten könnten – damit könnte der Gasverbrauch um bis zu 16 Prozent gesenkt werden.

Das Energieministerium drängt auf eine rasche Einigung. Sollte man sich bei den Gesprächen in den nächsten Tagen doch noch einig werden, könnte der Hauptausschuss in der nächsten oder übernächsten Woche neuerlich abstimmen, die Verordnung könnte dann theoretisch noch am selben Tag erlassen werden, hieß es gestern. Es sei jedenfalls Eile geboten, da die technische Umrüstung eine lange Vorlaufzeit habe und man für den Winter vorbereitet sein müsse.