In der Causa Commerzialbank Mattersburg hat das Oberlandesgericht Wien in zweiter Instanz die Klage des Masseverwalters der Bank gegen die Republik abgewiesen. Die Masseverwaltung hatte Pflichtverletzungen von Finanzmarktaufsicht, Nationalbank, Finanzministerium, Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sowie der Staatsanwaltschaft Eisenstadt geortet.
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