Hilfen für Kultur: RH-Empfehlung zu Kontrollen

Die CoV-Unterstützungsmaßnahmen für Kunst und Kultur waren umfangreich. Wie viele Menschen genau damit erreicht wurden, lässt sich einem aktuellen Bericht des Rechnungshofs (RH) zufolge allerdings nicht sagen, sei doch die Datenlage „unzureichend“. Der RH empfiehlt auch deshalb ein Konzept für die nachgelagerte Kontrolle, wie es heute hieß.

Im vom Rechnungshof untersuchten Zeitraum von März 2020 bis März 2021 leistete der Bund rund 200 Mio. Euro an Beihilfen und Förderungen zur Bewältigung der CoV-Krise im Kunst- und Kulturbereich.

Daten fehlen

Rund 114.300 Anträge wurden im Prüfzeitraum von drei Stellen bewilligt, zu verschiedenen Zeitpunkten waren auch Wechsel zwischen den jeweils bereitgestellten Fonds möglich. Wie viele Personen mit den drei überprüften Fonds erreicht wurden und was allfällige Wechselgründe waren, lässt sich laut RH aufgrund fehlender Daten nicht sagen.

Aufgrund der Möglichkeit, bei mehreren Stellen um Unterstützung anzusuchen, komme einer nachgelagerten Kontrolle „eine besondere Rolle“ zu. Der RH kritisierte in diesem Zusammenhang, dass beim Kulturministerium „kein Prüfkonzept zur nachgelagerten Kontrolle vorlag und die Vorgaben in den Richtlinien und Abwicklungsvereinbarungen diesbezüglich nicht ausreichend klar waren“.