Ausbau der Pflegeausbildung: Widerspruch aus Finanzministerium

Mit der Schulrechtsnovelle, deren Begutachtung gestern endete, soll der bestehende Personalmangel in Gesundheits- und Pflegeberufen verringert werden. So sollen ab dem Schuljahr 2023/24 die Höheren Lehranstalten für Pflege und Sozialbetreuung und die Fachschulen für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung eingeführt werden.

Für das Finanzministerium ist die Zielsetzung des Gesetzesentwurfes, der einen Teil der gesamten Pflegereform darstellt, nachvollziehbar. Allerdings sei „die mit gegenständlichem Novellenpaket beabsichtigte konkrete Umsetzung der Höhe nach abzulehnen, da die dargestellten Kosten nicht bedeckt sind (im Endausbau jährlich rd. 100 Mio. Euro)“, so das Ressort von Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP).

„Im Widerspruch zur Kompetenzverteilung“

Außerdem scheint nach Ansicht des Ministeriums die geplante Finanzierung „im Widerspruch zur verfassungsrechtlich geregelten Kompetenzverteilung“ zu stehen. Die Ausbildung in Gesundheitsberufen liege in der Zuständigkeit der Länder, in den Unterlagen aus dem Bildungsministerium wird aber lediglich der Bund als Kostenträger angeführt.

Seit 2020 laufen zu den neuen Schultypen bereits Schulversuche an mehreren Standorten. Dort seien die Zuständigkeiten laut Finanzministerium wie folgt geregelt: „Bund trägt die Kosten der allgemeinbildenden Unterrichtsfächer; die Kosten für die facheinschlägige Ausbildung werden von den Ländern übernommen.“ Das sollte auch im Regelbetrieb beibehalten werden.

Neue Ausbildungsplätze für Pflegeberufe

An den Höheren Lehranstalten für Pflege und Sozialbetreuung erlangen Absolventinnen und Absolventen die Matura und zusätzlich einen Abschluss als Pflegefachassistenz oder alternativ als Sozialbetreuerin bzw. Sozialbetreuer. An den dreijährigen Fachschulen können die Lehrinhalte einer weiterführenden Pflegeausbildung (z. B. Pflegeassistenz) vorgezogen werden. Die Inhalte werden im Anschluss angerechnet, was die Ausbildung verkürzt.

Bis 2028 sollen 8.000 zusätzliche Ausbildungsplätze an diesen Schulen geschaffen werden. „Ab dem Schuljahr 2027/28 ist mit einem jährlichen Mehraufwand von rund 88 Millionen Euro zu rechnen“, heißt es in den Gesetzesunterlagen. Laut Bildungsministerium „ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger“.