Donald Trumps Anwesen, Mar-a-Lago
Reuters/Marco Bello
Trump-Razzia

25 Dokumente waren „streng geheim“

Nach der Durchsuchung des Anwesens des ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump ist am Freitag ein mit Spannung erwartetes Dokument teilweise veröffentlicht worden. Auf dessen Grundlage war der Durchsuchungsbefehl genehmigt worden. Das öffentliche Interesse an der Gerichtsunterlage war dermaßen groß, dass die Onlinedatenbank völlig überlastet war. Es zeigte sich, dass Trump teils auch „streng geheime“ Dokumente bei sich hatte – doch will er die Überprüfung des beschlagnahmten Materials blockieren.

Das mehr als 30 Seiten umfassende Papier gibt Auskunft über den Anfangsverdacht der Bundespolizei FBI gegen den 76-Jährigen. Dem Dokument zufolge enthielten 14 von 15 Kisten an Dokumenten, die Trump zu einem früheren Zeitpunkt aus Mar-a-Lago ans Nationalarchiv übermittelt hatte, vertrauliche und teils streng geheime Unterlagen.

184 Dokumente in den Kisten seien eingestuft gewesen – 67 als „vertraulich“, 92 als „geheim“ und 25 als „streng geheim“. Dem FBI zufolge fanden sich als geheim eingestufte Unterlagen zusammen mit anderen Papieren. Deshalb habe Grund zur Annahme bestanden, dass sich auf dem Anwesen weitere eingestufte Dokumente befänden.

Neue Details zu Ermittlungen

Das Justizministerium – das in den USA auch die oberste Strafverfolgungsbehörde ist – hatte sich zunächst gegen die Veröffentlichung des Dokuments gewehrt, um wichtige Informationen über die noch laufenden Ermittlungen und vermutlich auch über mögliche Zeugen unter Verschluss zu halten. Mehrere Medien hatten die Veröffentlichung vor Gericht beantragt.

Am Donnerstag hatte US-Bundesrichter Bruce Reinhart das Justizministerium allerdings angewiesen, die eidesstattliche Erklärung öffentlich zu machen – allerdings hatte er die Schwärzung von Passagen ermöglicht. Daraufhin machte das Ministerium das Dokument am Freitag schließlich publik, freilich mit umfassenden Schwärzungen, um sensible Informationen zu schützen.

Teilweise geschwärzte Dokumente, auf deren Grundlage der Durchsuchungsbefehl für Trumps Privatanwesen Mar-a-Lago in Palm Beach genehmigt worden war
Reuters/Jim Bourg
Das Ministerium wollte das Dokument unter Verschluss halten, doch das öffentliche Interesse war zu groß

Trump nahm Dokumente quasi mit nach Hause

Beamte des FBI hatten am 8. August Trumps Anwesen in Florida durchsucht. Sie beschlagnahmten bei der Razzia zahlreiche Kisten mit Dokumenten, darunter solche, die als „streng geheim“ eingestuft waren. Trump steht unter anderem im Verdacht, gegen ein Spionagegesetz verstoßen zu haben. Es enthält strikte Vorgaben für die Aufbewahrung von Dokumenten zur nationalen Sicherheit.

Bei den Ermittlungen geht es um Dokumente, die Trump nach Ende seiner Amtszeit im Jänner 2021 aus dem Weißen Haus in das Anwesen Mar-a-Lago mitgenommen hatte. US-Präsidenten sind dazu verpflichtet, mit ihrem Ausscheiden aus dem Amt sämtliche offiziellen Dokumente, darunter E-Mails und Briefe, an das Nationalarchiv zu übergeben.

Trump-Razzia: Dokument veröffentlicht

Nach der Durchsuchung des Anwesens des ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump ist ein mit Spannung erwartetes Dokument teilweise veröffentlicht worden. Auf dessen Grundlage war der Durchsuchungsbefehl genehmigt worden. Das öffentliche Interesse an der Gerichtsunterlage war dermaßen groß, dass die Onlinedatenbank völlig überlastet war. Trump nannte die Veröffentlichung eine „Hexenjagd“ und will die Überprüfung beschlagnahmter Dokumente blockieren.

Trump hat die Durchsuchung seiner Villa wiederholt als politisch motiviert bezeichnet. Der Rechtspopulist unterstellt den Demokraten von Präsident Joe Biden, die Justiz zu instrumentalisieren, um ihn an einer möglichen erneuten Präsidentschaftskandidatur 2024 zu hindern.

„Totale PR-Täuschung“

Der Ex-Präsident reagierte auch am Freitag mit Empörung auf die Veröffentlichung von Details zu den Ermittlungen. In dem von ihm mitgegründeten Onlinedienst Truth Social schrieb Trump einfach „Hexenjagd!!!“. Dem FBI und dem Justizministerium hielt er eine „totale PR-Täuschung“ vor.

Aus dem teils veröffentlichten Verfahrensdokument gehe nicht hervor, dass er bei der Rückgabe von Dokumenten eng mit dem FBI zusammengearbeitet habe. Auch liefere es keine Hinweise darauf, dass er Dokumente zu Atomwaffen zurückgehalten habe.

Trump will Prüfung von Dokumenten blockieren

Darüber hinaus reichte Trump am späten Freitagabend einen „ergänzenden“ Antrag vor Gericht ein. Darin fordert er das Gericht auf, die Regierung an der Überprüfung der beschlagnahmten Dokumente zu hindern, bis eine dritte Partei, ein „Special Master“, ernannt werden kann. Dieser soll die Untersuchung der Dokumente unabhängig überwachen. Zudem sei die Erklärung, die der Durchsuchung zugrunde lag, nicht aussagekräftig genug.

der ehemalige US-Präsident Donald Trump
AP/Julia Nikhinson
Trump pocht auf die Ernennung eines „Special Master“, der die Untersuchung der Dokumente unabhängig überwachen soll

Trump hatte bereits am Montag einen ähnlichen Antrag gestellt, aber die zuständige Bezirksrichterin hatte um weitere Informationen gebeten. Seine Anwälte erklärten nun, ihrem Antrag solle stattgegeben werden, da die veröffentlichte Erklärung, auf der die Durchsuchung des Anwesens Trumps in Florida am 8. August basierte, zu stark eingeschwärzt worden sei. Sie enthalte „fast keine Informationen, die es (Trump) ermöglichen würden zu verstehen, warum die Razzia stattfand oder was aus seinem Haus mitgenommen wurde“. Die wenigen Zeilen, die nicht eingeschwärzt seien, würden mehr Fragen als Antworten aufwerfen.

Zuvor hatte Trump den Richter, der die Durchsuchung seines Anwesens in Florida genehmigt hatte, aufgefordert zurückzutreten. „Richter Bruce Reinhart hätte niemals den Einbruch in mein Haus zulassen dürfen“, schrieb Trump in den sozialen Netzwerken. Einen Grund für einen Rücktritt des Richters nannte Trump nicht. Seine Anwälte haben bisher einen solchen Antrag nicht gestellt.

Beschwerde wegen Schwärzungen

Trump beschwerte sich auch, dass das auf Anweisung von Richter Reinhart am Freitag veröffentlichte Dokument, auf dem der Durchsuchungsbefehl für Trumps Anwesen beruhte, stark eingeschwärzt sei. Das US-Justizministerium hatte sich ursprünglich gegen eine Veröffentlichung des Dokuments ausgesprochen, musste aber der Anweisung Richter Reinharts folgen, eine eingeschwärzte Version zu veröffentlichen. Durch die Schwärzungen sollen Zeugen und laufende Ermittlungen geschützt werden.

Am Freitag wurde auch ein Schreiben eines Trump-Anwalts an das Justizministerium veröffentlicht. Der Anwalt erklärte in dem Brief vom 25. Mai diesen Jahres, dass geheime Dokumente womöglich ohne Trumps Wissen unter die Kisten gelangt seien, die Umzugshelfer nach Mar-a-Lago gebracht hätten. Er ergänzte, dass Trump bereitwillig mit dem Nationalarchiv zur Rückgabe der Dokumente kooperiert habe, und fügte hinzu, dass er als US-Präsident die Befugnis habe, vormalige Verschlusssachen freizugeben.

Biden nimmt Tagesbericht mit nach Hause

Biden äußerte sich am Freitag ebenfalls zu den Papieren. „Ich habe bei mir zu Hause einen abgetrennten Raum, der vollkommen sicher ist“, erläuterte er. „Ich nehme heute den heutigen PDB (President’s Daily Brief, dt.: Tagesbericht für den Präsidenten, Anm.) mit nach Hause. Der ist verschlossen, eine Person ist bei mir, das Militär, und ich lese ihn. Dann schließe ich ihn wieder ein und gebe ihn zurück.“ Auf die Nachfrage, ob es angemessen sei, geheime Papiere mit nach Hause zu nehmen, sagte Biden, es komme auf die Art der Dokumente an.