Pflegeausbildung Thema bei Budgetverhandlungen

Nach einem ORF.at-Bericht, dass das Finanzministerium in der Begutachtung den Entwurf zur Reform der Pflegeausbildung des ebenfalls ÖVP-geführten Bildungsministeriums kritisiert hat, haben gestern die beiden Ministerien diesen ungewöhnlichen Schritt mit den noch laufenden Budgetverhandlungen erklärt.

Die konkrete Umsetzung der Novelle sei „der Höhe nach abzulehnen, da die dargestellten Kosten nicht bedeckt sind“, nämlich jährlich rund 100 Mio. Euro im Endausbau. Ein Sprecher von Minister Magnus Brunner (ÖVP) begründete das heute damit, dass die Budgetverhandlungen noch nicht abgeschlossen seien. Auch im Bildungsministerium erklärte man sich die Einwände aus dem Finanzressort mit den derzeit laufenden Budgetverhandlungen.

Die Schulrechtsnovelle ist ein wesentlicher Teil der großen Pflegereform der Bundesregierung. Es sei für jeden klar, dass diese Reform angesichts des Mangels an Pflegekräften sehr wichtig ist, erklärte ein Sprecher von Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) auf Anfrage der APA.

Wünsche bei Kostenaufteilung Bund – Länder

Auch laut Finanzministerium ist die Zielsetzung des Gesetzesentwurfes „dem Grunde nach“ nachvollziehbar, es hat aber auch Wünsche hinsichtlich der Kostenaufteilung. Die geplante Finanzierung scheine „im Widerspruch zur verfassungsrechtlich geregelten Kompetenzverteilung“ zu stehen, merkte es an.

Die Ausbildung in Gesundheitsberufen liege in der Zuständigkeit der Länder. Bei dem seit 2020/21 laufenden Schulversuch trage der Bund die Kosten für die allgemeinbildenden Fächer, die Länder jene für die Pflegeausbildung. Diese Kostenteilung sollte „jedenfalls auch“ für den Regelbetrieb vorgesehen werden, forderte Brunners Ressort. Im Entwurf steht dagegen, dass Ländern und Gemeinden keine Zusatzkosten entstehen würden.

Mit dem Gesetz – dessen Begutachtung abgelaufen ist – sollen derzeit laufende Schulversuche zur Pflegeausbildung ab 2023/24 ins Regelschulwesen überführt werden.