Schulen dürfen begründet selbst verschärfen

Das neue Schuljahr startet ohne allgemeine Test- und Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte. „Wie in allen anderen Lebensbereichen gilt es auch im Schulbereich, mit Covid-19 leben zu lernen“, so das Bildungsministerium. Doch bekommen die Schulleitungen anlassbezogen die Möglichkeit, auf zwei Wochen befristet Antigen-Tests bzw. Masken vorzuschreiben – etwa wenn in einer Klasse Infektionsfälle auftreten.

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