Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums die D.A.S. Rechtsschutz AG wegen zweier Klauseln geklagt, auf die sich Rechtsschutzversicherer stützen, um Deckungen bei Covid-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten abzulehnen. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigte nun die Gesetzwidrigkeit dieser Klauseln. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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