Berlin erzielt Einigung mit Hinterbliebenen des Olympiaattentats

Nach jahrzehntelangem Streit über die Entschädigung für die Hinterbliebenenfamilien des Münchner Olympiaattentats von 1972 hat die deutsche Regierung mit ihnen eine Einigung erzielt. Das teilte Regierungssprecher Steffen Hebestreit heute mit.

Er sprach in einer Mitteilung von einer „Gesamtkonzeption“ und erklärte: „Dazu zählen die Aufarbeitung der Geschehnisse durch eine Kommission deutscher und israelischer Historiker, die rechtskonforme Freigabe von Akten, die Einordnung und Übernahme von politischer Verantwortung im Rahmen der Gedenkveranstaltung sowie die Bereitstellung weiterer Anerkennungsleistungen durch den Bund, durch das Land Bayern und durch die Stadt München.“

Zuvor hatte bereits der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) gesagt, dass es eine Einigung gebe. Der Jurist hatte zusammen mit Kollegen einer Düsseldorfer Anwaltskanzlei die Hinterbliebenen in den Verhandlungen vertreten.

„Würdige Gedenkfeier ermöglicht“

„Die Vereinbarung ermöglicht auch eine würdige Gedenkfeier am 5. September in Anwesenheit der Präsidenten Izchak Herzog und Frank-Walter Steinmeier und vor allem in Anwesenheit der Hinterbliebenen, die sich unter den neuen Umständen bereit erklärt haben, an der Feier teilzunehmen“, sagte Baum. Die Vereinbarung enthalte nicht nur materielle und immaterielle Anerkennungsleistungen. „Ebenso wichtig ist den Angehörigen die Aufarbeitung des damaligen Geschehens – jetzt unter Offenlegung aller Quellen.“

Wie die dpa erfuhr, war zuletzt eine Entschädigungssumme von 28 Millionen Euro im Gespräch gewesen. Davon sollte der Bund 22,5 Millionen, das Land Bayern 5 Millionen und die Stadt München 500.000 Euro tragen.