Ex-E-Control-Chef: Zu große Volumina in Wien gehandelt

In den Verhandlungen über Unterstützungen für den in finanzielle Not geratenen Energieversorger Wien Energie bzw. deren Mutterunternehmen Wiener Stadtwerke haben sich Bund und Stadt Wien gestern geeinigt. Das Land Wien soll vom Bund ein Darlehen über zwei Mrd. Euro bekommen. Die Kreditlinie soll kurzfristig, innerhalb von zwei Stunden, abrufbar sein, abgewickelt wird über die Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA).

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Viele Fragen sind aber weiterhin offen. Der ehemalige Chef der Regulierungsbehörde E-Control, Walter Boltz, der seit Kurzem auch Umwelt- und Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) berät, sagte gestern in der ZIB2, dass die „Wien Energie, warum auch immer und wo genau, kann man jetzt von außen nicht beurteilen, aber ihr Risiko nicht im Griff hat und offensichtlich zu große Volumina gehandelt hat“.

Ehemaliger E-Control-Vorstand zu Wien Energie

Der Bund gewährt der Stadt Wien einen Kreditrahmen in der Höhe von zwei Milliarden Euro für die Wien Energie. Es bleiben aber viele offene Fragen zu diversen Geschäften des Unternehmens. Der ehemalige Vorstand der E-Control, Walter Boltz, ist zur Causa Wien Energie im ZIB2-Studio.

Mehrere Unternehmen in Deutschland seien in einer ähnlichen Situation, diese hätten aber „ihre Aktivitäten auf den Börsen drastisch zurückgefahren. Weil sie eben nicht genügend Liquidität haben, um die abzusichern.“ Grundsätzlich aber sei „die Art von Geschäften, die die Wiener machen, üblich in der Branche“.

„Nicht nachvollziehbar“ ist für Boltz allerdings, ob die „Volumina in diesem Umfang wirklich notwendig waren“ und warum die Wien Energie diese, als man gesehen hat, dass die Preise steigen, „nicht Zug um Zug zurückgefahren hat“.

Andere „Sorgenkinder“ in der Energieversorgung Österreichs sieht Boltz eher nicht, „weil die meisten anderen haben einerseits einen relativ großen Anteil der Erzeugung aus Wasserkraft, die de facto nicht teurer geworden ist durch die Energiekrise, und sie haben einen größeren Teil ihres Zukaufs in Form von bilateralen Lieferverträgen“ – also nicht über die Börse.