Kommission will bei Krisen in Produktion eingreifen

Die EU-Kommission will im Fall von Krisen wie der Coronavirus-Pandemie und des russischen Krieges gegen die Ukraine Firmen künftig im Zweifel Produktionsvorgaben machen können. Konkret geht es etwa darum, bestimmte Aufträge für die Produktion „krisenrelevanter Güter“ bevorzugt zu behandeln, wie aus einem Gesetzentwurf hervorgeht, der der dpa vorliegt.

Zunächst sollen Unternehmen das auf freiwilliger Basis machen. Akzeptieren sie die Empfehlungen nicht, könnte die Kommission „unter außergewöhnlichen Umständen“ die Firmen verpflichten, bestimmte Aufträge vorrangig zu behandeln. Zudem soll den EU-Staaten im Extremfall vorgegeben werden können, Reserven von wichtigen Gütern anzulegen. Auch hier ist unklar, um welche Güter es geht.

Im Entwurf heißt es lediglich, Waren und Dienstleistungen von strategischer Bedeutung seien solche, die „nicht diversifizierbar und nicht austauschbar sind und die für das Funktionieren des Binnenmarktes in strategisch wichtigen Bereichen der Wirtschaft unerlässlich sind“.

An dem Entwurf kann sich aber noch einiges ändern. So wurde er noch nicht formell von der EU-Kommission vorgestellt.