Spanien beendet Diskriminierung von Reinigungskräften

Hunderttausende Hausangestellte werden in Spanien rechtlich mit Beschäftigten anderer Sektoren gleichgestellt. Die linke Regierung bewilligte gestern ein entsprechendes Gesetzesdekret in Madrid.

Die Hausangestellten, darunter zum Beispiel Reinigungskräfte, Gärtnerinnen und Seniorenbetreuer, bekommen unter anderem Anrecht auf Arbeitslosenunterstützung. Zudem können sie künftig nicht mehr ohne Angabe von Gründen entlassen werden. Ab dem 1. Oktober sind Arbeitgeber oder Arbeitgeberin zur Anmeldung bei der Sozialversicherung verpflichtet.

„Feministische Reform“

Damit werde „eine historische Diskriminierung beendet“, schrieb Ministerpräsident Pedro Sanchez auf Twitter. Arbeitsministerin Yolanda Diaz erklärte, Spanien sei nun „ein besseres Land“. Sie betonte, es handele sich um eine „feministische Reform“. Die überwiegende Mehrheit der Hausangestellten in Spanien seien nämlich Frauen. Rund ein Drittel sei älter als 55 Jahre, 44 Prozent seien Einwanderinnen und über die Hälfte sei teilzeitbeschäftigt.

Wegen der Diskriminierung von Hausangestellten hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) Spanien erst im Februar gerügt. Der Ausschluss der Hausangestellten vom Anrecht auf Arbeitslosenhilfe verstoße gegen EU-Recht, hieß es. In Spanien gibt es gut 370.000 offiziell registrierte Hausangestellte. Weitere 200.000 werden nach Schätzungen schwarz beschäftigt. Das neue Gesetzesdekret betrifft auch Österreicherinnen und Österreicher, wenn sie etwa auf Mallorca und in anderen Teilen Spaniens Hausangestellte beschäftigen.