Antrag auf Völkermordklage wegen Belagerung Leningrads

Die Staatsanwaltschaft von St. Petersburg hat vor Gericht beantragt, die Blockade der Metropole durch die deutsche Wehrmacht unter Kommando des Nazi-Regimes im Zweiten Weltkrieg als Völkermord einzustufen.

Eine entsprechende Eingabe vor dem Stadtgericht sei auf Anweisung von Generalstaatsanwalt Igor Krasnow zum 81. Jahrestag des Beginns der Belagerung gemacht worden, teilte die Behörde der Nachrichtenagentur Interfax zufolge mit. St. Petersburg hieß von 1924 bis 1991 Leningrad.

Krasnow sagte: „Zwischen 1941 und 1944 wurde Leningrad von den deutsch-faschistischen Okkupanten und ihren Helfern blockiert.“ Die systematische Bombardierung habe das Ziel verfolgt, die Bevölkerung zu vernichten und Voraussetzungen für eine Hungersnot zu schaffen.

„Insgesamt wurden in der Zeit der Leningrader Blockade mehr als eine Million Sowjetbürger durch die deutsch-faschistischen Okkupanten und ihre Helfer getötet“, heißt es in der Mitteilung.

Verweis auf Nichtbehandlung bei Nürnberger Prozessen

Die jetzige Klage begründet die Behörde damit, dass die Blockade bei den Nürnberger Prozessen nach Ende des Zweiten Weltkrieges nicht behandelt und als Völkermord eingestuft wurde. Ob mit der Klage auch eine Kompensationsforderung an Deutschland verbunden ist, gab die Staatsanwaltschaft nicht bekannt.

In der Vergangenheit hat die deutsche Regierung mehrfach die historische Verantwortung für das Verbrechen übernommen und sich unter anderem 2019 in einer gemeinsamen Erklärung mit der russischen Führung „in Anerkennung der Verantwortung für das im deutschen Namen begangene Unrecht“ zu einer freiwilligen humanitären Geste entschlossen, bei der unter anderem ein Krankenhaus für Kriegsveteranen in St. Petersburg modernisiert wurde.