Bedingte Freiheitsstrafe für Mensdorff-Pouilly

Rüstungslobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly ist heute am Wiener Landesgericht wegen des Vorwurfs der Geldwäsche zu sechs Monaten bedingt und zu einer Probezeit von drei Jahren verurteilt worden. Außerdem muss er 50.000 Euro zahlen, die er für die Geldflüsse bekommen haben soll.

Es war bereits das zweite gegen ihn angestrengte Verfahren, in dem ihm Geldwäsche vorgeworfen wurde. 2013 gab es jedoch einen Freispruch. Das neue Urteil ist nicht rechtskräftig.

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