Hausarrest von türkischer Popsängerin Gülsen aufgehoben

Die türkische Sängerin Gülsen ist aus dem Hausarrest entlassen worden. Allerdings darf sie das Land nicht verlassen und muss sich wöchentlich bei der Polizei melden, wie ihr Anwalt Emek Emre heute sagte. Die 46-Jährige wurde wegen Bemerkungen über religiöse Bildungseinrichtungen angeklagt.

die türkische Popsängerin Gülsen
Reuters/Depo Photos

Gülsen drohen wegen des Vorwurfs der öffentlichen Volksverhetzung bis zu drei Jahre Haft. Die Vorwürfe stehen in Zusammenhang mit Äußerungen auf einem Konzert im April. Dort hatte die Sängerin gesagt, die „Perversität“ eines Kollegen sei auf dessen Zeit an einer Imam-Hatip-Schule zurückzuführen – Gülsen entschuldigte sich öffentlich für die Aussage und erklärte, sie habe nur gescherzt. Der Prozess gegen die populäre Künstlerin soll am 21. Oktober in Istanbul beginnen.

Imam-Hatip-Schulen sind staatliche Bildungseinrichtungen, die einen Schwerpunkt auf religiöse Ausbildung legen. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan war etwa Schüler einer solchen Schule. Aufgrund der zunehmenden Zahl der religiösen Schulen werfen Kritiker und Kritikerinnen der Regierung eine Islamisierung der Türkei vor. In der türkischen Verfassung ist die Trennung von Staat und Religion festgeschrieben.

Gülsen Colakoglu, wie die Sängerin mit vollem Namen heißt, war erst verhaftet und dann in den Hausarrest entlassen worden. Das Vorgehen gegen die beliebte Sängerin löste nicht nur unter Künstlern im Land große Empörung aus.