Regierung einigte sich auf Modalitäten gegen kalte Progression

Die Bundesregierung hat die Verhandlungen zur Abschaffung der kalten Progression und Valorisierung der Sozialleistungen abgeschlossen. Morgen soll das Vorhaben im Ministerrat beschlossen werden.

Abgeschafft wird die schleichende Steuererhöhung mit Jahresbeginn 2023. Zwei Drittel der Einnahmen durch die kalte Progression fließen künftig automatisch via Einkommensteuer und Absetzbeträge zurück an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

Offen war bis zuletzt, wie mit dem verbleibenden Drittel der Einnahmen, das rund 600 Mio. Euro umfasst, umgegangen werden soll. Wie das Bundeskanzleramt inzwischen in einer Aussendung mitteilte, sollen davon vor allem kleinere und mittlere Einkommen profitieren bzw. diese jährlich für Entlastungsmaßnahmen verwendet werden, hieß es.

1,85 Mrd. Euro

Nach Berechnungen von Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO) und Institut für Höhere Studien (IHS) umfasst die schleichende Steuererhöhung ein Volumen von 1,85 Mrd. Euro.

Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) nannte die Abschaffung der kalten Progression einen „historischen Schritt“. Damit werde vor allem der Mittelstand entlastet, denn dieser leiste einen „immensen Beitrag zum Wohlstand in Österreich“, so Nehammer.

„Vergangene Bundesregierungen haben immer versprochen, die schleichende Steuererhöhung – kalte Progression genannt – abzuschaffen“, sagte Vizekanzler Werner Kogler (Grüne). „Wir machen es jetzt.“

Vom Brutto bleibt automatisch weniger Netto

Die kalte Progression ist ein Effekt, der durch das Zusammenwirken eines progressiven Steuertarifs, der Inflation und Gehaltserhöhungen entsteht. Gehälter werden jedes Jahr angehoben, die Tarifstufen blieben aber unverändert.

Wenn die Einkommen steigen, die Tarifstufen aber fix sind, erhöht sich die Steuerleistung, wenn man in eine Stufe vorrückt. Folge: Von der Bruttoerhöhung bleibt netto weniger über.