U-Ausschuss befragte Abteilungsleiterin aus Kanzleramt

Im ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss ist heute als erste Auskunftsperson die Abteilungsleiterin für Recht- und Vergabeangelegenheiten im Bundeskanzleramt befragt worden. Sie habe keine Wahrnehmung, dass bei vergebenen Studien oder Umfragen parteipolitische Fragestellungen im Auftrag des Bundeskanzleramts abgefragt wurden, gab sie an.

Ihre eigene Abteilung habe auch Studien beauftragt, etwa zur Impfbereitschaft der Österreicher und Österreicherinnen im Zusammenhang mit CoV. Sie ist seit 1991 in der Abteilung tätig. Zu dem von ÖVP-Seite geplanten Familienfest, das auch mit 70.000 Euro aus dem Bundeskanzleramt gezahlt wurde, habe sie keinerlei Wahrnehmungen – sie habe keinen Akt dazu gesehen.

Blick ins U-Ausschuss-Lokal
ORF.at/Peter Pfeiffer

Sie wies darauf hin, dass Vergaben grundsätzlich ab der Grenze von 50.000 Euro nach dem Vergabegesetz behandelt werden müssen. Einzelne Sektionen hätten eigene Budgets wie jene für Familien und Frauen, die sie auch vergeben könnten, etwa für Studien, sagte die Auskunftsperson dazu.

Sie kenne aber nicht alle Aufträge jeder Sektion, nicht jeder Auftrag müsse über ihre Abteilung gehen. Das gesamte Fest kostete rund 300.000 Euro.

Als dritte Auskunftsperson ist der ehemalige Kanzleramtsminister Josef Ostermayer (SPÖ) in den U-Ausschuss geladen. Verantwortlich für alle Ladungen des Tages zeichnet die ÖVP. Geht es nach der Volkspartei, sollen etwaige parteipolitisch motivierte Umfragen unter Ex-Kanzler Werner Faymann (SPÖ) beleuchtet werden.

Wiener SPÖ-Politiker geladen

Aus demselben Grund ist als zweite Person der ehemalige Wiener SPÖ-Landtagsabgeordnete Siegfried Lindenmayr geladen. Die ÖVP will unter anderem der Frage nachgehen, ob es auch Aufträge des einst von der SPÖ geführten Bundeskanzleramts an die Meinungsforscherin Sabine Beinschab in der Ära Faymann gab.

Thematisiert wird auch eine Förderung des Bundeskanzleramts für eine Studie der Paul Lazarsfeld Gesellschaft im Jahr 2015.

Opposition teilweise skeptisch

Es werde sich zeigen, wie weit das vom definierten Untersuchungszeitraum (2017 bis 2021) und dem Untersuchungsgegenstand gedeckt ist, merkte FPÖ-Fraktionsführer Christian Hafenecker vor der Befragung an. Ebenso zweifelte Grünen-Fraktionschefin Nina Tomaselli an, dass alle Fragen davon gedeckt sind.

ÖVP-Fraktionschef Andreas Hanger sieht die Befragungen von Zeitraum und Gegenstand des Ausschusses naturgemäß durchaus gedeckt. Die Befragung startete dann gleich mit einer Geschäftsordnungsdebatte (Stehung).

SPÖ-Fraktionsführer Kai Jan Krainer sagte, man könne gerne alle SPÖ-Kanzler ab 1945 untersuchen, er erwarte sich von der Abteilungsleiterin, die seit Jahren im Bundeskanzleramt für Vergaben zuständig bzw. in der betreffenden Abteilung tätig ist, durchaus Erkenntnisse.

NEOS-Fraktionsführerin Stephanie Krisper erwartet sich unter anderem Informationen rund um die Vergabe des Familienfests, das von der ÖVP ausgerichtet wurde, von Ostermayer hingegen auch eine Klärung der Frage, wie lange ein vergleichbarer Umgang mit Medien und Inseraten nach dem Vorbild Beinschab etabliert war.

Debatte über Zulässigkeit von Fragen

Fragen der ÖVP nach der Förderung für die Studie der Paul Lazarsfeld Gesellschaft veranlasste die SPÖ dann auch umgehend dazu, deren Zulässigkeit zu hinterfragen. ÖVP-Abgordneter Christian Stocker argumentierte, dass Arbeiterkammer und Gewerkschaftsbund Kooperationspartner der Studie waren und in beiden Organsiationen auch ÖVP-Mitglieder seien.

Zudem wirke die Studie in den Untersuchungszeitraum, der Mitte Dezember 2017 beginnt, so Stocker. Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl gab dem Einspruch der SPÖ bezüglich des Zeitraumes recht. Die AK sei auch nicht der ÖVP zuzurechnen, erklärte er bei einer weiteren Frage der ÖVP zu dem Komplex.

Hanger warf daraufhin eine frühere Entscheidung der damaligen Vorsitzenden Doris Bures (SPÖ) ein, es folgte eine weitere Stehung (Beratung) der Fraktionen. Weitere Fragen zu der Studie der Paul Lazarsfeld Gesellschaft, die nach einer ersten Ablehnung dann doch gefördert wurde, wurden nicht zugelassen. Krainer verwies später darauf, dass nicht alle Anträge der Gesellschaft bewilligt wurden.

Keine Infos zu Inseratenvergaben

Befragt wurde die Auskunftsperson auch zu Inseraten bzw. Medienkooperationen. Zu einem 200 Mio. Euro schweren Rahmenvertrag für Agenturleistungen und Inseraten, Thema „Das Beste aus allen Welten“, konnte sie nichts sagen. Die Leistungen seien von der zuständigen Stabsstelle, der Fachabteilung für Inseratenvergaben, abgerufen worden.

Gefragt von Hafenecker nach einer Förderung von 100.000 Euro für die „Presse“, sagte die Beamtin, über ihre Abteilung sei nur diese Förderung gelaufen. Über einen Mehrwert für den Steuerzahler urteile ihre Abteilung nicht, es habe sich um ein Europathema gehandelt, für das das Bundeskanzleramt zuständig sei.