Trotz Pandemie: Preis für Reiserücktritt muss erstattet werden

Einem juristischen Gutachten zufolge müssen Reiseveranstalter trotz der Pandemie den Preis für eine beeinträchtigte Pauschalreise teilweise und für eine abgesagte Pauschalreise ganz erstatten. Coronavirus-Maßnahmen seien höhere Gewalt, erklärte die zuständige Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Laila Medina, heute in Luxemburg. Die EuGH-Richter müssen dem Gutachten allerdings nicht folgen.

Mehr dazu in help.ORF.at