Moskau nicht mehr bei Europäischer Menschenrechtskonvention

Russland ist ab sofort nicht mehr Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der Austritt aus dem Abkommen wurde von russischer Seite bereits vor einem halben Jahr bekanntgegeben und ist formell seit heute gültig, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mitteilte. Der Europarat hatte das Land wegen des Krieges gegen die Ukraine ausgeschlossen.

Ganz zu Ende ist es aber nicht: Am Gericht seien noch 17.450 Klagen gegen Russland anhängig. Sie seien alle bis zum Stichtag 16. September eingereicht und müssten deswegen vom Gericht geprüft werden, hieß es weiter.

Laut Konvention sei Russland weiterhin vertraglich gebunden, die Urteile dieser verbliebenen Klagen umzusetzen. Das russische Parlament hatte Anfang Juni jedoch Gesetze erlassen, wonach die russischen Behörden die Urteile des EGMR nicht befolgen müssen.