Deutsche Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht

Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verstößt die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten in Deutschland gegen EU-Recht. Die Luxemburger Richterinnen und Richter erklärten das in einer heute veröffentlichten Entscheidung.

Die Regelung trug Telekommunikationsanbietern auf, Verkehrsdaten ohne Anlass zu speichern und im Bedarfsfall Sicherheitsbehörden zur Verfügung zu stellen.

Der Münchner Internetanbieter SpaceNet AG klagte gegen die Regelung und hatte 2017 vor dem Oberverwaltungsgericht Köln Erfolg. Daraufhin setzte die deutsche Bundesregierung die Anwendung aus, ging aber vor dem Bundesverwaltungsgericht in Berufung, das den Fall dem EuGH vorlegte.

Es ist nicht das erste Urteil für den EuGH in Sachen Vorratsdatenspeicherung. Das höchste EU-Gericht hatte in den vergangenen Jahren immer wieder über die Vorratsdatenspeicherung zu entscheiden.