Gericht weist Beschwerde von „Maddies“ Eltern zurück

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Beschwerde der Eltern des seit 15 Jahren vermissten Mädchens Madeleine „Maddie“ McCann abgewiesen. Das britische Elternpaar hatte Klage wegen eines Buchs eines ehemaligen portugiesischen Ermittlers eingereicht, das ihrer Ansicht nach ihrem Ansehen geschadet hatte. Die Richter urteilten heute in Straßburg, dass der zeitweise Verdacht gegen die Eltern nicht mit dem Buch in Verbindung stehe.

Sie bestätigen damit ein Urteil eines portugiesischen Gerichts. „Es handelte sich um Informationen, die der Öffentlichkeit längst vor Erscheinen des Buches bekannt waren“, urteilte das Gericht.

Die damals drei Jahre alte McCann war 2007 aus der Wohnung ihrer Familie in einer Ferienanlage an der portugiesischen Algarve-Küste verschwunden, während ihre Eltern in einem Restaurant zu Abend aßen. Die Ermittlungen erregten auch international große öffentliche Aufmerksamkeit. Der Fall ist bis heute nicht geklärt.

Zeitweise war der Verdacht aufgekommen, dass „Maddies“ Eltern bei dem Verschwinden ihrer Tochter eine Rolle gespielt haben könnten. Seit 2020 gilt jedoch ein in Deutschland inhaftierter Sexualstraftäter als mutmaßlicher Mörder des Mädchens. Der Betroffene weist die Vorwürfe zurück.