Klagen gegen deutschen Braunkohletagbau abgewiesen

Der Käufer eines Grundstücks an der Abbruchkante des deutschen Braunkohletagbaus Garzweiler in Lützerath ist in Aachen mit Klagen gegen das Abbaggern der Wiese für den Kohleabbau gescheitert. Er sei nicht zur Klage berechtigt, entschied das Verwaltungsgericht heute. Er habe das Grundstück nur zu dem Zweck gekauft, vor Gericht zu ziehen und den Abriss von Lützerath zu verhindern, und wohne gar nicht dort.

Gekauft habe er das unbebaute Grundstück erst im vergangenen Jahr – nach dem Beschluss zum Abriss. Außerdem sei das Eigentum an der Wiese bereits an den Tagbaubetreiber RWE übertragen worden.

Langer Kampf gegen Abriss von Dorf

Gegen den Kohleabbau und den Abriss des Dorfs gibt es erheblichen Widerstand von Aktivisten und Aktivistinnen aus Deutschland und Europa. RWE wollte den Ort ursprünglich bis September vergangenen Jahres abreißen, die Umsiedlung der Bewohner hatte bereits im Jahr 2006 begonnen.

Nachdem zahlreiche Klagen scheiterten, verkaufte im Frühling auch der letzte Bewohner seinen Bauernhof an den Energiekonzern. Umweltschützer kündigten aber für den Herbst weitere Proteste an.

Auch vor Gericht ist das letzte Wort noch nicht unbedingt gesprochen: Das Verwaltungsgericht kündigte an, dass der Kläger beim Oberverwaltungsgericht in Münster noch die Zulassung der Berufung beantragen könne. In Aachen sei nunmehr über alle Klagen im Zusammenhang mit Garzweiler entschieden.