Verfahren gegen Niedrist gerichtlich beendet

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Clemens-Wolfgang Niedrist, Kabinettschef im Finanzministerium, wurden gerichtlich beendet. Niedrist hatte mit einem Antrag auf Einstellung Erfolg: Das Oberlandesgericht Wien hat die Entscheidung des Straflandesgerichts bestätigt, wonach diese Ermittlungen einzustellen sind, berichtete die „Presse“. Die StA war seit eineinhalb Jahren den Vorwürfen der Falschaussage im „Ibiza“-U-Ausschuss und des Geheimnisverrats nachgegangen.

Ermittlungen in zwei Fällen

Niedrist war bereits Kabinettschef unter dem – im Zuge der Korruptionsermittlungen gegen die ÖVP zurückgetretenen – Finanzminister Gernot Blümel und ist es immer noch. Seit eineinhalb Jahren hat ihn die Staatsanwaltschaft als Beschuldigten geführt, in zwei Causen.

Einerseits nach einer Anzeige der Abgeordneten Jan Krainer (SPÖ) und Stephanie Krisper (NEOS) wegen Falschaussage im „Ibiza“-Untersuchungsausschuss 2021 und andererseits wegen des Verdachts des Geheimnisverrats. Dieser fußte auf einem aufgetauchten Chat von Niedrist mit dem mittlerweile suspendierten Justizsektionschef Christian Pilnacek über die Sicherstellungsanordnung für die Hausdurchsuchung im Finanzministerium.

Niedrist hat im heurigen April die Einstellung des Verfahrens beantragt; bis dahin war er laut „Presse“ kein einziges Mal einvernommen worden. Die Richterin am Landesgericht für Strafsachen gab diesem Antrag statt. Denn „das Ermittlungsverfahren (…) ist bereits seit mehr als einem Jahr anhängig, wobei der Sachverhalt überschaubar und der Tatverdacht äußerst gering ist“, war ihre Begründung. Sie konstatierte einen staatsanwaltschaftlichen „Zuständigkeitsstreit“ mitsamt „Verfahrensstillstand“, auch „naheliegende Ermittlungsschritte“ seien nicht getätigt worden und eine „Intensivierung des Tatverdachts“ nicht mehr zu erwarten.

OLG: Fragen im U-Ausschuss „missverständlich und suggestiv“

Die Staatsanwaltschaft Wien gab sich damit allerdings nicht zufrieden und brachte die Sache vor die nächste Instanz. Aber auch dort war Niedrist erfolgreich. Die Ermittlungen wurden Ende August vom Oberlandesgericht endgültig eingestellt.

„Ein bewusstes Verschweigen maßgeblich relevanter Umstände“ sei „nicht ersichtlich“, der Tatbestand sei also „nicht erfüllt“, begründete die OLG-Richterin – die auch Kritik an StA sowie der rot-pinken Fragestellung im U-Ausschuss übte: Das gesamte Protokoll, bemängelt sie, sei erst nach über einem Jahr von einer Richterin angefordert worden, die Fragen im U-Ausschuss seien überdies „missverständlich und suggestiv“ gewesen, heißt es im OLG-Beschluss.