Verleumdungsklage gegen Musiker Ofarim zugelassen

Wegen der Antisemitismusvorwürfe gegen ein Leipziger Hotel muss sich der Musiker Gil Ofarim in Deutschland vor Gericht verantworten. Das Landgericht Leipzig teilte heute mit, dass es die Anklage wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet habe. Der Prozess soll am 24. Oktober beginnen.

Ofarim hatte vor einem Jahr in einem viralen Video geschildert, dass ein Hotelmitarbeiter ihn aufgefordert habe, seine Kette mit Davidstern abzunehmen, damit er einchecken könne. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Leipzig trug sich der Vorfall aber nicht so zu. Der betroffene Mitarbeiter hatte Anzeige erstattet. Er tritt im Prozess laut Gericht als Nebenkläger auf.

Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für Ofarim die Unschuldsvermutung. Der 40-Jährige hatte sich zuletzt nicht mehr öffentlich geäußert. Eine Stellungnahme seines Anwalts lag zunächst nicht vor. Ofarim wurde in München geboren, er ist der Sohn des 2018 gestorbenen israelischen Sängers Abi Ofarim.

Weitere Anklage erhoben

Das Landgericht teilte darüber hinaus mit, dass die Staatsanwaltschaft Leipzig noch eine weitere Anklage gegen Ofarim erhoben habe. Darin gehe es um falsche eidesstattliche Versicherung sowie Betrug und versuchten Betrug. Über die Eröffnung dieser Verfahren entschied das Gericht noch nicht. Hintergrund der weiteren Anklage seien zwei Anträge auf einstweilige Verfügung, mit denen Ofarim gegen Presseveröffentlichungen vorgegangen sei.