Geheimakten bei Trump: US-Justizministerium darf wieder sichten

Das US-Justizministerium darf die Sichtung vertraulicher und geheimer Dokumente, die am 8. August von der Bundespolizei FBI im Luxusanwesen Mar-a-Lago des früheren Präsidenten Donald Trump im Bundesstaat Florida beschlagnahmt worden sind, wieder aufnehmen. Das entschied nun ein Bundesberufungsgericht. Die Entscheidung stellt einen Sieg für das Justizministerium dar.

In einer „scharf formulierten 29-seitigen Entscheidung hob das Berufungsgericht der Vereinigten Staaten für den 11. Bundesbezirk wichtige Teile einer Anordnung einer Bundesrichterin aus Florida auf, die das Ministerium daran gehindert hat, etwa hundert Akten mit Geheimhaltungskennzeichnungen in seiner Untersuchung zu verwenden“, schrieb die „New York Times“.

Bei der Razzia in Mar-a-Lago hatte das FBI unzählige klassifizierte Akten beschlagnahmt. Laut Medienberichten soll auch ein streng geheimes Dokument zu Atomwaffen eines anderen Landes bei Trump gefunden worden sein.

Razzia laut Trump politisch motiviert

Der Ex-Präsident steht im Verdacht, gegen ein Spionagegesetz verstoßen zu haben, das strikte Vorgaben für die Aufbewahrung von Dokumenten zur nationalen Sicherheit enthält. US-Präsidenten sind dazu verpflichtet, bei ihrem Ausscheiden aus dem Amt sämtliche offizielle Dokumente, auch E-Mails und Briefe, an das Nationalarchiv zu übergeben.

Trump bezeichnet die Razzia jedoch als politisch motiviert. Deshalb hatte sein Team die Einsetzung des neutralen Prüfers gefordert. Eine Richterin ernannte daraufhin den Richter Raymond Dearie für die Prüfung der beschlagnahmten Unterlagen.

Anklage wegen Betrugsverdachts

Die Staatsanwaltschaft des Bundesstaats New York erhob indes eine Zivilklage gegen Trump wegen Betruges. Auch gegen Trumps Unternehmen und seine Kinder Donald Junior, Eric und Ivanka wird Anklage erhoben, wie Generalstaatsanwältin Letitia James gestern in New York ankündigte.

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