EU arbeitet an Umgang mit „fliehenden“ Russen

Die Frage nach dem Umgang mit Russen und Russinnen, die vor der Teilmobilmachung fliehen, beschäftigt die Europäische Union. „Das ist eine noch nie da gewesene Situation, wir untersuchen sie unter dem Aspekt der Sicherheit“, sagte eine EU-Kommissionssprecherin heute in Brüssel. Aber die konkrete Entscheidung in Visabelangen liege teilweise in den Händen der EU-Staaten, betonte ein Sprecher. Auch Österreich stellt sich auf russische Flüchtlinge ein.

Der Frage, ob es eine eigene Lösung für „fliehende“ Russen geben werde, wichen die Kommissionssprecher aus. Das Grenzmanagement müsse von den EU-Mitgliedsstaaten im Einklang mit den internationalen und europäischen Vorschriften stehen.

Der Schengen-Kodex erlaube die Verweigerung der Einreise aus Sicherheitsgründen. Die EU-Kommission stehe aktuell mit den EU-Staaten in Kontakt, um die Lage zu beobachten. Die Kommission unterstütze sie und versuche, „den nächsten Schritt vorzubereiten“.

„Möglicherweise zahlreiche“ Anfragen

Die Brüsseler Behörde sprach von „möglicherweise zahlreichen“ Anfragen, aktuelle Zahlen dazu habe sie keine. Seit dem Ausbruch des Krieges, so der Kommissionssprecher, sei aber eine halbe Million Menschen aus Russland geflohen und hätten ihren Platz in Europa oder anderswo gefunden.

Die Sprecherin verwies zudem darauf, das EU-Recht biete Menschen, die um Asyl anfragen, Schutz. Aber jeder Fall werde an den Grenzen einzeln geprüft. Die EU-Staaten würden an einem gemeinsamen Ansatz arbeiten.

Heuer 160 Schutzgewährungen in Österreich

Aus dem Innenministerium hieß es, im österreichischen Asylverfahren gelte der Grundsatz der „individuellen Verfahrensführung“. Das bedeute, dass bei jedem Antrag auf Asyl und internationalen Schutz im Rahmen einer Einzelfallprüfung abgeklärt werde, ob Verfolgungsgründe nach der Genfer Flüchtlingskonvention, Gründe für subsidiären Schutz oder für einen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen vorliegen.

Dabei würden jeweils auch die aktuellen Informationen der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) über die Situation im Herkunftsland berücksichtigt. Heuer sind laut Innenministerium in Österreich 160 Schutzgewährungen für Menschen aus der Russischen Föderation (84 Männer und 76 Frauen) erfolgt.