Bundesstaatsanwalt: ÖVP will parlamentarische Kontrolle

In der Diskussion über die Schaffung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft ist für Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) die Möglichkeit der parlamentarischen Kontrolle des Generalstaatsanwalts als Weisungsspitze unabdingbar. Das sei eine „Conditio sine qua non“ und „nicht verhandelbar“, meinte sie heute im Ö1-Morgenjournal.

In einer Demokratie müsse die „Rückbindung zum Volk“ gegeben sein, so Edtstadler. Daher solle an der Weisungsspitze eine Person stehen, die dem Parlament verantwortlich ist – und zwar sowohl bei der Bestellung als auch bei der Abberufung und der laufenden Kontrolle und nicht wie von der Expertengruppe vorgeschlagen Dreiersenate.

„Akribische Arbeit“ der Expertengruppe

Zur parlamentarischen Kontrolle gehöre etwa auch das Interpellationsrecht, also die Möglichkeit der Anfrage durch Mitglieder des Parlaments. Auch müssten diese Bereiche Teil eines parlamentarischen Untersuchungsausschuss sein können.

Sie schätze die „akribische Arbeit“ der Expertengruppe, die gute Vorschläge erarbeitet habe, so Edtstadler. Die Vorschläge würden aber einen „demokratiefreien Raum“ schaffen, da die Möglichkeit zur parlamentarischen Kontrolle fehle. Daher müsse jetzt einmal die politische Debatte starten. Dabei sei für sie die Forderung nach parlamentarischer Kontrolle wesentlich, sagte Edtstadler: „In welcher Form, können wir noch reden.“