Justizministerin Alma Zadic und Europaministerin Karoline Edtstadler
APA/Roland Schlager
Generalstaatsanwaltschaft

Regierung uneins in Frage der Kontrolle

Die künftige Generalstaatsanwaltschaft soll die Justizministerin als oberste Weisungsspitze ablösen. Darin ist sich die Regierung einig. Doch eine Frage ist weiterhin ungeklärt: Wer soll die oberste Instanz kontrollieren? Während die ÖVP auf eine parlamentarische Kontrolle pocht, will Justizministerin Alma Zadic (Grüne) den Expertenbericht umsetzen, in dem das so nicht steht.

Für Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) ist die Möglichkeit der parlamentarischen Kontrolle der geplanten Weisungsspitze unabdingbar. Das sei eine „Conditio sine qua non“ und „nicht verhandelbar“, sagte sie am Freitag im Ö1-Morgenjournal. In einer Demokratie müsse die „Rückbindung zum Volk“ gegeben sein, sagte Edtstadler. Daher solle an der Weisungsspitze eine Person stehen, die dem Parlament verantwortlich ist.

Das solle sowohl bei der Bestellung als auch bei der Abberufung und der laufenden Kontrolle gelten – und nicht wie von der Expertengruppe vorgeschlagen Dreiersenate. Zur parlamentarischen Kontrolle gehöre etwa auch das Interpellationsrecht, also die Möglichkeit der Anfrage durch Mitglieder des Parlaments. Auch müssten diese Bereiche Teil eines parlamentarischen Untersuchungsausschuss sein können.

Sie schätze die „akribische Arbeit“ der Expertengruppe, die gute Vorschläge erarbeitet habe, so Edtstadler. Die Vorschläge würden aber einen „demokratiefreien Raum“ schaffen, da die Möglichkeit zur parlamentarischen Kontrolle fehle. Daher müsse jetzt einmal die politische Debatte starten. Dabei sei für sie die Forderung nach parlamentarischer Kontrolle wesentlich, so Edtstadler: „In welcher Form, (darüber) können wir noch reden.“

Zadic: Kein ständiger Ausschuss

Zadic hatte als zuständige Ministerin vor wenigen Tagen allerdings bekanntgegeben, dass sie die Vorschläge der Expertengruppe zur Weisungsrechtsreform umsetzen will. Sie sprach von einem „sehr gelungenen Konzept“. Sie glaube, dass der Zugang, über Weisungen nicht mehr die Ministerin, sondern unabhängige Dreiersenate entscheiden zu lassen, auf mehrheitliche Zustimmung stoßen könne. Ihr Ressort arbeitet nun ein Gesetz aus, parallel will sie mit ÖVP und Opposition sprechen.

Dass statt der Ministeriumsspitze nun Dreiersenate über Weisungen entscheiden könnten, brächte die Justiz jedenfalls auf noch unabhängigere Beine. Daher unterstützt Zadic auch, dass es keinen ständigen Ausschuss im Parlament geben soll, der die Arbeit des Trios quasi überwacht. Die Justizministerin betonte, dass Politiker keine Informationen aus laufenden Strafverfahren erhalten dürfen, etwa wo eine Hausdurchsuchung stattfinden werde.

Zweidrittelmehrheit und Uneinigkeit

Für die Reform des Weisungsrechts wird allerdings eine Zweidrittelmehrheit benötigt. Zusammen mit der Uneinigkeit innerhalb der Regierung könnte es also noch länger dauern, bis das Gesetz finalisiert und abgestimmt wird. Zadic sagte, sie wisse, dass es auch dem Koalitionspartner wichtig sei, „dass die Justiz vor politischem Einfluss geschützt wird und es zu einer noch klareren Trennung von Justiz und Politik kommt“. Das sei wichtig, denn in einer Demokratie dürfe es nicht einmal den Anschein geben, „dass es sich manche in der Justiz richten können“.

In einem Interview mit dem „Kurier“ sagte Zadic am Donnerstag zudem, dass die laufende Kontrolle des Generalstaatsanwalts in einem ständigen Unterausschuss bereits beim Ministerratsvortrag Anfang 2021 wegverhandelt worden sei. „Es kommt nicht infrage, dass Politiker laufende Verfahren kontrollieren, etwa indem sie wissen, wo eine Hausdurchsuchung stattfinden soll. Das sagen auch alle Strafrechtsexperten“, sagte Zadic.

Konkret hieß es im damaligen Ministerratsvortrag – unterzeichnet vom damaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Zadics Vertreter, Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) –, dass die rechtliche Verantwortlichkeit und parlamentarische Kontrolle der Weisungsspitze „auch weiterhin sicherzustellen“ sei. „Die konkrete Ausgestaltung ist zu definieren.“

Kritik von SPÖ: Regierung bringt nichts weiter

Kritik kam von der SPÖ. Die ÖVP blockiere seit 20 Jahren eine unabhängige Generalstaatsanwaltschaft, beklagte Justizsprecherin Selma Yildirim (SPÖ) in einer Aussendung. Die Diskussion sei ein weiteres Beispiel dafür, dass die Bundesregierung aus ÖVP und Grünen nichts mehr weiterbringe.

Auch nach Vorliegen des Endberichts der Fachleute spiele die ÖVP ein durchsichtiges Spiel: „ÖVP-Verfassungsministerin Edtstadler richtet der grünen Justizministerin lediglich über die Medien aus, was alles nicht geht, statt die Umsetzung zu forcieren.“

Auf der Beibehaltung des Justizministers als Weisungsspitze pochte die FPÖ. „Es ist wichtig, dass der Minister die Weisungsspitze darstellt“, so Justizsprecher Harald Stefan in einer Aussendung. Dieser sei nämlich dem Parlament gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet, daher könne man ihn dann auch zur Verantwortung ziehen.