Sonderbetreuungszeit für CoV-positive Kinder wird verlängert

Die Sonderbetreuungszeit für Eltern CoV-positiver Kinder wird nun doch verlängert. Die entsprechende Regelung war mit Ende des letzten Schuljahres ausgelaufen, vor allem die Arbeitnehmerseite hatte auf eine Verlängerung gedrängt.

Nun steht ein gemeinsamer Antrag der beiden Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne auf der Tagesordnung des heutigen Sozialausschusses, wonach die Sonderbetreuungszeit rückwirkend mit Schulbeginn am 5. September bis Jahresende wieder eingeführt wird.

Mit der geplanten Änderung des Arbeitsvertragsrechts bekommen Eltern von positiv auf das Virus getesteten Kindern einen Rechtsanspruch auf eine Sonderbetreuungszeit von bis zu drei Wochen. Für die Eltern gibt es während dieser Betreuungszeit eine Fortzahlung ihres Entgelts.

Das gilt für Eltern von Kindern in Kindergärten und Krabbelstuben sowie in Volksschulen, wenn die Kinder aufgrund einer Verkehrsbeschränkung die Einrichtung nicht besuchen dürfen.

Sonderbetreuungszeit auch bei Gruppen- und Klassenschließungen

Ebenfalls einbezogen werden darüber hinaus Eltern von Kindern bis zum 14. Lebensjahr, sofern Klassen oder Kindergruppen behördlich geschlossen wurden. Außerdem gilt die Sonderbetreuungszeit auch für die Betreuung von Menschen mit Behinderung.

Können Menschen aufgrund ihrer Behinderung keine FFP2-Maske tragen, kann für diese, wenn sie deswegen zu Hause betreut werden müssen, auch Sonderbetreuungszeit in Anspruch genommen werden.

Noch einen Schritt weiter will die SPÖ gehen. In einem ebenfalls auf der Tagesordnung des Sozialausschusses des Nationalrats stehenden Entschließungsantrag fordert die große Oppositionspartei eine unbefristete Wiedereinführung der Sonderbetreuungszeit.