U-Ausschuss: VfGH weist nächste ÖVP-Anträge ab

Die ÖVP ist in Sachen Untersuchungsausschuss ein weiteres Mal vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) abgeblitzt. Fraktionschef Andreas Hanger und Kollegen wollten in mehreren Anträgen Unterlagen aus verschiedenen grüngeführten Ministerien. Das Höchstgericht wies diese teilweise ab, teilweise zurück.

Die ÖVP wollte erreichen, dass von Beamten- und Sportministerium, von Klimaschutz- und von Sozialministerium Unterlagen zu Stellenbesetzungen und öffentlichen Aufträgen vorgelegt werden müssen. Der VfGH entschied diesbezüglich, dass diese Verlangen der Sache nach ergänzende Beweisanforderungen darstellten.

Diese wiederum seien zunächst im U-Ausschuss zu stellen. Dieser prüfe, ob das Verlangen in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Gegenstand der Untersuchung stehe. Erst wenn ein solches Verlangen gestellt wurde, der U-Ausschuss den sachlichen Zusammenhang nicht bestritten habe oder eine solche Bestreitung vom VfGH für rechtswidrig erklärt worden sei, könne eine Meinungsverschiedenheit darüber entstehen, ob Unterlagen vorzulegen seien.

Da aber zum Zeitpunkt der Beschwerde noch gar kein Disput mit einem Ministerium entstanden sein könne, sei der Antrag unzulässig, befanden die Richter.