ÖVP-Kanzler Karl Nehammer betonte, Ziel sei es, dass „dort geholfen wird, wo es nötig ist“ und dass die Wirtschaft am Laufen gehalten wird. Gefördert würden Unternehmen vom großen Betrieb bis hin zur klassischen Bäckerei. Konkret würden 30 Prozent der Mehrkosten im Vorjahr abgedeckt.
Der grüne Vizekanzler Werner Kogler betonte, es sei nötig, die Wertschöpfung abzusichern, um durch die Krise zu kommen. Die Regierung werde die Teuerung nicht wegbekommen, aber Unterstützungen seien nötig, um Folgen der Energiekrise abzumildern. Kogler betonte, es gebe auch Anreize gegen die Energieverschwendung. Managerboni können nur beschränkt ausgezahlt werden. Kogler ergänzte, dass auch unternehmerische Bereiche von gemeinnützigen Vereinen umfasst sind. Die Förderungen würden zudem nach Vorbild der Förderungen des Non-Profit-Fonds während der Pandemie transparent sein. Überförderung sei dadurch aus seiner Sicht ausgeschlossen, zeigte sich Kogler zuversichtlich.
Kocher: „Komplex, aber treffsicher“
ÖVP-Wirtschaftsminister Martin Kocher betonte, dass die Regelung „komplex, aber sehr treffsicher und genau“ sei. Die Regelung entspreche dem europäischen Beihilferahmen. Wie bereits im Vorfeld bekanntgeworden, ist Voraussetzung für die Hilfe, dass es sich um ein energieintensives Unternehmen oder einen gewerblichen Verein handelt. Definiert ist das damit, dass die Energiekosten drei Prozent des Umsatzes ausmachen. Das muss durch ein Steuerberatungsunternehmen bestätigt werden.
Für Betriebe, die weniger als 700.000 Euro Jahresumsatz machen, gilt diese Dreiprozenthürde nicht. Für Kleinstunternehmen gibt es ein Pauschalmodell. Gefördert werden 30 Prozent des Preisanstiegs im Vergleich zum Vorjahr.
Bedingungen für Energiekostenzuschuss fix
Die Regierung hat fixiert, dass sich die Art des Energiekostenzuschusses nach Branche, Energieabhängigkeit und Unternehmensgröße richten wird. Voraussetzung für die Forderung ist, dass Energie gespart wird. Heizschwammerl dürfen verwendet werden, Zuschuss gibt es dann aber nicht.
Vier Stufen
Es wird vier Förderstufen geben. Nur in der ersten Förderstufe werden auch Treibstoffe gefördert, in den Stufen zwei bis vier nur Strom und Gas. In den Stufen drei und vier muss ein Unternehmen zudem ein negatives Betriebsergebnis nachweisen.
Jedes Unternehmen kann nur einen Antrag stellen. Die Anmeldung dafür ist ab Ende Oktober bei der Förderbank AWS möglich. Eine Genehmigung werde dann bis Jahresende erfolgen und die Auszahlung mit Jahresbeginn. Den Zuschuss gibt es rückwirkend mit 1. Februar 2022 bis 30. September.
Kocher räumte ein, dass es teils sicher Fälle geben werde, die hart betroffen seien. Die Regierung könne hier aber nur abfedern. Angesichts der Diversität der Voraussetzungen hält er die Regelung für eine gute.
Heizschwammerln verboten
Klimaschutzministerin Leonore Gewessler betonte, dass es für den Erhalt der Förderung mehrere Auflagen gibt, etwa ein Verbot der Benützung von Heizschwammerln im Außenbereich, und von Sitzheizungen bei Skiliften. Geschäfte dürfen den Innen- und Außenbereich von 21.00 bis 06.00 Uhr nicht beleuchten. In der Förderstufe drei und vier müssen Unternehmen zudem ein Energieaudit durchführen – also eine systematische Prüfung möglicher Energiesparmöglichkeiten. Ein von den Grünen in den Verhandlungen gefordertes Verbot für Flutlicht bei Skipisten kommt demnach nicht. Generell soll es stichprobenartige Kontrollen zur Einhaltung der Auflagen geben.
Kritik von FPÖ
Während vonseiten der ÖVP und der Grünen Lob für die Regelung kam, kritisierte FPÖ-Energiesprecher Erwin Angerer diese als „zu spät, zu kompliziert“, mit zu vielen Verboten. Wichtig sei es, den Strompreis langfristig zu senken. Der Energiekostenzuschuss sei nur ein weiterer „Tropfen auf den heißen Stein“.
In Inhalt und Tonalität ganz ähnlich reagierte auch SPÖ-Wirtschaftssprecher Christopf Matznetter: ÖVP und Grünen warf er vor, den Wirtschaftsstandort zu gefährden. Die Regelung komme viel zu spät, sei reine Symptombekämpfung und „keine Lösung des ursächlichen Problems“.
Wirtschaft begrüßt Einigung und will mehr
Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung begrüßten die Einigung – sie wünschen sich aber noch mehr Geld für die Unternehmen und einen längeren Förderungszeitraum. Ein Teil der gestiegenen Energiekosten werde abgefedert, „dennoch sind die Instrumente nicht ausreichend, um den enormen Druck auf die betroffenen Betriebe wirklich nachhaltig zu dämpfen“, sagte IV-Präsident Georg Knill.
Krill forderte eine Aufstockung von 1,3 Mrd. auf 2,5 Mrd. Euro, außerdem sollte der Förderzeitraum bis mindestens Ende 2023 verlängert werden. Ebenfalls sollte das Kriterium des Betriebsverlustes bei den Stufen 3 und 4 entfallen – dazu müsse der EU-Beihilfenrahmen geändert werden. „Sonst greift die Unterstützung erst, wenn es bereits zu spät ist.“