U-Ausschuss: Von ÖVP geladener Beamter zu NPO-Fonds befragt

Der heutige zweite Tag der U-Ausschuss-Woche beschäftigt sich mit den CoV-Förderungen aus dem Non-Profit-Fonds an Organisationen, die entweder Teil von Parteien sind oder zumindest parteinahe. Die ÖVP lud dazu zwei Beamte aus dem Sportministerium zur Befragung, zurzeit wird der Jurist Alexander K., der für die rechtlichen Fragen der Förderauszahlungen zuständig ist, befragt.

Während Opposition und Grüne sich darauf konzentrieren, Zahlungen an ÖVP-nahe Gruppen zu behandeln, will die ÖVP Gelder an SPÖ-nahe Organisationen durchleuchtet wissen. Bisher wurden allerdings wenige Fragen betreffend die SPÖ zugelassen, da sich der Ausschuss um mögliche Korruption rund um die ÖVP kümmert. Über diesen Streitpunkt gab es schon etliche hitzige Geschäftsordnungsdebatten im Ausschuss.

Hanger: Zahlungen an Kinderfreunde prüfen

K. räumte gleich zu Beginn seiner Befragung ein, Mitglied der SPÖ zu sein, er habe in den Büros von Ex-SPÖ-Kanzler Werner Faymann und Ex-Staatssekretär Josef Ostermayer (SPÖ) gearbeitet, zudem war er vorübergehend Berater von Ex-Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne). Er betonte aber, allein die Verfassung sei Richtschnur für seine Arbeit.

ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger hatte sich gleich zu Beginn der Befragung darüber empört, dass im Fall der Tiroler Jungbauernschaft ein SPÖ-naher Beamter die Rechtsentscheidung getroffen habe: „Das ist ja wie in einer Bananenrepublik“, so Hanger.

Der ÖVP-Abgeordnete brachte auch wiederholt die Frage aufs Tapet, wieso die Zahlungen an die Jungbauern genauestens geprüft worden seien, während jene an die Kinderfreunde nicht angesehen worden seien. Hanger war damit aber erfolglos – Verfahrensrichterin Christa Edwards blieb hart und ließ die Frage nicht zu.

Die Tiroler Jungbauern mussten kürzlich 800.000 Euro an Förderungen zurückzahlen, nachdem das Ministerium entschieden hatte, dass die Organisation der ÖVP zuzurechnen sei. Die Zahlungen aus dem NPO-Fonds sind nicht für Parteien zugelassen, für parteinahe Organisationen aber schon.

Was gehört zur Partei und was nicht?

Die Frage, welche Ausschlussgründe es für Zahlungen gebe, sei komplex und auch nicht abschließend ausjudiziert, so K. Um rechtlich zu prüfen, ob eine Gruppe unrechtmäßig gefördert worden sei, brauche es einen Anstoß von außen. Die Statuten der Tiroler Jungbauern seien vorab nicht geprüft worden, sondern erst im Rahmen einer späteren Durchsicht. Politische Interventionen bezüglich der Prüfungen habe es nicht gegeben, so die Auskunftsperson.

Der Teufel liegt in den Statuten

Zuvor war bereits ein Beamter aus dem Sportministerium befragt worden, K.s Mitarbeiter beim NPO-Fonds, Stefan I. Auch hier gestaltete sich die Frage, welche Gruppen zu einer Partei gehören und welche nicht, erneut knifflig. I. betonte, dass man in der Frage der Auszahlungen keine Unterschiede mache. „Es gibt keine Ungleichbehandlungen, das Ministerium macht keine Unterschiede zwischen irgendwelchen Vereinen“, so die Auskunftsperson. Wieso nun die Tiroler Jungbauern geprüft worden seien und die SPÖ-nahen Kinderfreunde nicht, sei einfach zu beantworten: Man habe eben in den Statuten unterschiedliche Organisationsformen vorgefunden und entsprechend gehandelt.

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